Reichsfluchtsteuer

Manuel H., Mittwoch, 09.03.2022, 09:13 (vor 1430 Tagen) @ nereus2114 Views

Die Reichsfluchtsteuer wird ja im historischen Gedächtnis Hitler zugeschrieben, als eine weitere Schikane, um die ins Exil strebende jüdische Bevölkerung im Deutschen Reich zu quälen. Angeblich hätten SS-Ärzte auf den Exil-Schiffen das Inkasso der Fluchtsteuer durch das Ausbohren der Goldzähne mit Gewalt durchgesetzt.

Die Reichsfluchtsteuer wurde aber von Brüning erlassen und von Hitler widerrufen. Der Widerruf galt aber nur der jüdischen Bevölkerung, ethnisch Deutsche hatten sie weiterhin zu zahlen.

Im historischen Gedächtnis wurden alle jüdischen Organisationen verboten, auch das stimmt nicht. Es wurden nur die jüdischen Organisationen verboten, die sich gegen den Boykott Deutschlands durch internationale jüdische Organisationen ausgesprochen hatten, die, die sich aus patriotischen, deutschnationalen Gründen als jüdische Organisation organisierten (jüdische Ritterkreuz Träger des WK1). Es verblieb die zionistische Organisation, die die Nürnberger Rassengesetze seinerzeit guthieß, weil so eine rassische Vermischung mit Goyim verhindert werde und ein reinrassiges Israel erst möglich.

Wer also unter Naziherrschaft nach Israel auswanderte, genoß Privilegien. Er konnte sein Vermögen unversteuert nach Palästina exportieren, indem er es der zionistischen Organisation übergab. Die händigte dann in Palästina (dem späteren Israel) eigene Geldscheine aus, die dort Kaufkraft hatten. Auf der Vorderseite prangte der Davidstern, auf der Rückseite die umgedrehte Swastika. Über den Wechselkurs schweigen sich die Historiker aus (Geld nicht denken wollen), er wird aber sicherlich gut zur Finanzierung Israels, nicht des Deutschen Reiches beigetragen haben.


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