Pacta sunt servanda

Mephistopheles, Samstag, 05.03.2022, 22:48 (vor 1432 Tagen) @ Socke3379 Views

Was ist dran an den Gerüchten, vereinzelte Versicherungen streichen Leistungen für den Fall einer Impfung? (Wobei, wie sollen die den Impfstatus zweifelsfrei nachweisen? - Reicht da die Behauptung, der Dahingeschiedene sei geimpft gewesen?)

Der Ausschlussgrund muss vorher in dem Vertrag benannt sein. Seit jeher ausgeschlosen sind Todesfälle als Folge von Kriegsereignissen oder Naturkatastrophen. Seit einigen Jahrzehnten auch Atomunfälle.

Der Nachweis ist von der Versicherungsgesellschaft positiv zu erbringen. Dafür muss man die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.

Gruß Mephistopheles


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