Ich benötige Support wegen der Maskenbefreiung bei unserem Spaziergang

Vatapitta @, Freitag, 11.02.2022, 14:54 vor 1406 Tagen 3823 Views

Moin moin,

die Auflagen bei unserem Spaziergang am Montag sind maximal diskriminierend und man hat es so geschafft, dass diejenigen
die den Gesslerhut nicht grüßen wollen zu einem Teil nicht mehr teilnehmen.

Es geht mir darum in kleinen Schritten einige seltsame Regeln zu kippen.

Die Maskenbefreiung gilt angeblich nur für drei Monate und muss eine ärztliche Diagnose enthalten.

Das erste ist unsinnig und die Polizei hat bei entsprechendem Widerspruch einer unter Asthma leidenden Frau das auch akzeptiert.

Die zweite Regel verstößt m. E. gegen den Datenschutz.

Wer kann Genaueres zu diesen beiden Punkten sagen?

Ich übernehme demnächst einmal die Versammlungsleitung und möchte diese Dinge im Vorfeld mit dem Einsatzleiter der Polizei einvernehmlich regeln, ohne es an die große Glocke zu hängen.

Danke Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Sie müssen FFP2 tragen!

Ulli Kersten, Freitag, 11.02.2022, 15:16 vor 1406 Tagen @ Martin 3563 Views

Ich dachte, es geht zu Ende, aber es wird schlimmer. Grade im Baumarkt: Sie müssen FFP2 tragen.
Ich war aber sowieso unvermummt und auf meine Erklärung: Ich bin befreit. War alles ok.
Mein Attest ist zwei Jahre alt. Warum sollte das nach 3 Monaten ablaufen. Ich habe seit 40 Jahren Asthma, und der Doc sagt, das geht nie wieder weg. Ich würde es ja gerne gegen eine Maske eintauschen.
Mross schreibt, die Holländer werden freigelassen. Gibt es irgendwo eine Europakarte, wo die freien Ländern markiert sind?

Gutachten= sind nur Meinungen im "Augenblick" daher kann es, die SA anzweifeln .. o.T

Mirko, Česko, Freitag, 11.02.2022, 15:13 vor 1406 Tagen @ Vatapitta 3049 Views

[[zigarre]]

--
Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.

Bei Ikea hat einer mal die Polizei gerufen

Manuel H. @, Freitag, 11.02.2022, 15:30 vor 1406 Tagen @ Vatapitta 3839 Views

Irgenwelche schlecht geschulten Gorillas hatten trotz Maskenbefreiung den Zugang verwehrt, um bei Ikea einzukaufen.
Daraufhin hat der Kunde die Polizei gerufen, die auch kam und den Zugang erzwang.

Wie das bei Demos läuft, bei der es ja wohl die Polizei selber ist, die die Maskenbefreiung eventuell nicht anerkennt, weiß ich nicht. Dienstaufsichtsbeschwerde?

Ein Gewerbetreibender oder die von ihm beauftragten Personen haben im übrigen nicht das Recht, sich die Maskenbefreiung (auf der oft die Diagnose steht) zeigen zu lassen. Er genügt seiner Pflicht, wenn er sich sagen läßt, der Kunde hätte eine.
Stellt dann das Ordnungsamt oder die Polizei fest, dass die Angaben des Kunden unrichtig waren, dann betrifft ein Ordnungsgeld nur noch den Kunden.

Die Mitarbeiter sind allerdings in den seltensten Fällen geschult, Ärger ist also regelmäßig vorprogrammiert. Tatsächlich sehe ich in der Realität nie jemanden, der im Meer der Maskentragenden ohne herumläuft. Die Befreiten scheinen aufgegeben zu haben.

Anders ist das in Migrantenvierteln. Da trägt jeder, was er gerade will und gut ist. Aber in deutschen Geschäften wird jeder Jude sofort identifiziert, isoliert, gebrandmarkt und sofort sanktioniert. Wo kämen wir denn da hin? Regeln sind dazu da, befolgt zu werden und wer von der Obrigkeit als Gefahr für die Volksgesundheit ausgemacht wurde, hat sofort den Haß und die Selbstjustiz jedes Einzelnen zu spüren zu bekommen. Ordnung muß sein.

Musterattest aus Cambridge: "zum Tragen einer Maske zu zwingen, gefährdet in verantwortungsloser Weise die öffentliche Sicherheit"

Avicenna, Freitag, 11.02.2022, 16:19 vor 1406 Tagen @ Vatapitta 3248 Views

Hallo Vatapitta,

hatte hier (Wednesday, December 16, 2020, 21:09) auf eine diesbezügliche Frage darauf hingewiesen, dass Ärzte und Psychotherapeuten der ABARIS Angstambulanz in Cambridge

https://angstambulanz.plus

für ihre Klienten vor geraumer Zeit folgendes Attest anonymisiert veröffentlicht haben:

VORNAME NAME (geboren am XX.XX.XXXX) ist aus medizinischen Gründen das Tragen einer Mundbedeckung (Hygienemaske, Schutzmaske) untersagt.

Begründung: VORNAME NAME leidet an einer Panikstörung [episodisch paroxysmale Angst], die nach der Internationalen Klassifikation der Erkrankungen ICD-10-GM die Diagnoseziffer F41.0 trägt und in dieser Klassifikation wie nachfolgend zitiert charakterisiert ist durch "wiederkehrende schwere Angstattacken (Panik), die sich nicht auf eine spezifische Situation oder besondere Umstände beschränken und deshalb auch nicht vorhersehbar sind. Wie bei anderen Angsterkrankungen zählen zu den wesentlichen Symptomen plötzlich auftretendes Herzklopfen, Brustschmerz, Erstickungsgefühle, Schwindel und Entfremdungsgefühle (Depersonalisation oder Derealisation). Oft entsteht sekundär auch die Furcht zu sterben, vor Kontrollverlust oder die Angst, wahnsinnig zu werden."

Vorsorglicher Warnhinweis: VORNAME NAME zum Tragen einer Maske zu zwingen, gefährdet deshalb in verantwortungsloser Weise die öffentliche Sicherheit, da die hierdurch provozierten "Erstickungsgefühle" der Person mit einer Panikstörung zu einem "Kontrollverlust" mit unabsehbaren Handlungsfolgen für das Umfeld führen können.


Skeptiker, die das für einen Scherz halten, sei gesagt, dass in diesem Beispiel schon lange Zeit vorher praktiziert wurde, was jetzt in Deutschland mit dem Zwang zur exakten Bezeichnung einer medizinischen Diagnose gefordert wird, um ein Maskenbefreiungsattest überhaupt anerkannt zu bekommen.

In Bezug auf das Geschrei der Datenschützer ist die Diagnose Panik (bzw. Panikstörung) nicht wirklich ehrenrührig, da die Regierenden bekanntlich zielstrebig genau diesen Zustand im Volk zu erzeugen versuchen. Mit diesem Attest kann man jeden Blockwart und Polizisten anlachen und zeigen, dass man genau das hat, was die Regierung will: Panik. Im Übrigen haben Lungenfachärzte bestätigt, dass Sie ein solches Maskenattest einzig mit dieser Diagnose wirklich anerkennen, denn wer Probleme mit der Lunge hat geht verfnünftigerweise nicht dahin, wo die Lunge gefährdet wird.

Inhaber dieses Attestes brauchen dann nur noch darauf hinzuweisen, dass ein Panikanfall ungeahnte Zerstörungskräfte bei ihnen freisetzen kann, worauf für gewöhnlich diejenigen, denen das Papier zum Lesen vorgezeigt wird, selbst Angst bekommen. Und Angst, das wissen Gelbforisten, ist die stärkste Waffe in der Hand des Kundigen. Warum also Angstmache nur den Psychologen im Bundeskanzleramt und dem medialen Propagandakarussell überlassen?

Bitte keine Anfragen an mich, welche deutschen Ärzte und Psychotherapeuten dies so zertifizieren. Selbst denken und im eigenen Lande selbst suchen. Inzwischen sollte es leichter sein, solche vor Ort zu finden (die ja vielleicht auch spazieren gehen).

Viel Vergnügen.

Herzlichst
Avicenna

--
"Niemand ist mehr Sklave als der, der sich für frei hält, ohne es zu sein" (Johann Wolfgang von Goethe, 1809)

Geimpfte Komikerin lästert über Ungeimpfte und fällt bewusstlos auf der Bühne um

Manuel H. @, Freitag, 11.02.2022, 18:28 vor 1406 Tagen @ Vatapitta 3392 Views

Das wird sie nicht abhalten. Sie wird weiterhin glauben, dass ungetestete, experimentale Impf-Toxine der Pharma-Industrie mit einer Notfall-Zulassung niemals Nebenwirkungen haben können.

https://de.rt.com/inland/131332-schlechtes-karma-us-komikerin-reisst/

Interessant auch die Reaktion ihrer (geimpften) Fans:

Das Publikum applaudierte begeistert, da es annahm, das gehöre zur Show.

Kleine Sünden straft der liebe Gott sofort...;-) (OT)

XERXES @, Freitag, 11.02.2022, 19:29 vor 1406 Tagen @ Manuel H. 2637 Views

...

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Sowas nennt man wohl Karma (Schädelbruch)

solstitium @, Freitag, 11.02.2022, 19:46 vor 1406 Tagen @ Manuel H. 2871 Views

Also Schädelbruch war incl. aber die versendete tatsächlich allen Ernstes dieses Video auch noch selbst, hinterher.

Was sagt man dazu?

Die wird selbst auf dem Sterbebett nicht eingestehen,dass ihr Weltverständnis irre ist.

Erinnert mich an die verblutende grad eben vom am Bahnhof mit Teddybär herbeigeklatschten pigmentierten Kriminellen vergewaltigt und dahingemetzelte Studentin, die mit den Worten "hoffentlich benutzen das die Rechten nicht für ihre Propaganda" ihr Leben aushaucht.

Tief verfestigte kognitive kaum behandelbar kognitive Dissonanz, sagt man da wohl.

--
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"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)

Praktische Erfahrungen

D-Marker @, Rostock (MV), Freitag, 11.02.2022, 20:20 vor 1406 Tagen @ Manuel H. 3304 Views

bearbeitet von D-Marker, Freitag, 11.02.2022, 20:28

"Ein Gewerbetreibender oder die von ihm beauftragten Personen haben im übrigen nicht das Recht, sich die Maskenbefreiung (auf der oft die Diagnose steht) zeigen zu lassen. Er genügt seiner Pflicht, wenn er sich sagen läßt, der Kunde hätte eine."

Das ist richtig, Angestellte versuchen es immer wieder, meist aus Unkenntnis der Rechtslage. Ein paar hilfreiche Argumente in der Diskussion.

"Sind Sie kontrollberechtigt?"
"Warum weisen Sie sich nicht als kontrollberechtigt aus?"
Manchmal sage ich: "Mein Auto steht auf Ihrem Parkplatz, wollen Sie auch meinen Führerschein sehen?"

Erstes Überlegen der Gegenseite.

Dann kommt meine Argumentation, hier lose aufgeführt, je der Situation angepasst:

Die Maskenbefreiung zeige ich nicht Mal jedem Polizisten.
Nur dem Ordnungsamt. Das Ordnungsamt kann Polizisten im Rahmen einer Ausbildung berechtigen, die Maskenbefreiung zu kontrollieren. Voraussetzung ist, dass der Kontrollierende ein besonderes Treueverhältnis zum Staat hat, also Beamter oder öffentlicher Dienst (Z.B. viele Busfahrer).
Allein schon wegen Haftungsfragen.
Überlegen Sie mal, der erzählt meine ärztliche Diagnose weiter.
Nach entsprechender Ausbildung bekommt der Kontrollberechtigte eine Kontrollausweis, mit welchem er sich ausweist.
Und die Vollmacht, Ordnungsgelder auszusprechen.
Mit „Strafzettelblock.“
Kennen Sie doch von Fahrscheinkontrollen?

Wenn ich in Ihrem Laden etwas klaue, dürfen Sie ein Dokument von mir verlangen, auf welchem mein Name steht?
Nein, Sie müssen, auch wegen Datenschutz, die Polizei holen.
Hat sich das mit Corona geändert?

Dann hätte ich gerne Ihren Namen, ich möchte Anzeige erstatten wegen Amtsanmaßung und Nötigung.

„Ich habe Hausrecht.“
Das Hausrecht berechtigt sie nicht, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen.

Ich habe Hausrecht. Dann lasse ich Sie hier nicht rein.

Dann holen Sie bitte die Polizei. Ich möchte Anzeige gegen Sie erstatten, wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

Das war‘s vorerst, die häufigsten Fälle. Macht sich gut, das auswendig zu lernen.

Bei Nachfrage weitere Argumente.


LG
D-Marker

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Danke!

stokk, Freitag, 11.02.2022, 20:23 vor 1406 Tagen @ D-Marker 2855 Views

wird ausprobiert...

Gleichfalls

D-Marker @, Rostock (MV), Freitag, 11.02.2022, 21:05 vor 1406 Tagen @ stokk 2883 Views

bearbeitet von D-Marker, Freitag, 11.02.2022, 21:16

Als Dank für den Dank ein fortgeschrittenes Argument, mit ernster Stimme zu verkünden:

"Das Ausspähen von Patientendaten ist kein Kavaliersdelikt! Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, da bewegen wir uns im Strafrecht."

(Diesen Tatbestand gibt es wirklich.)

Dann kommen erfahrungsgemäß nur solche Floskeln wie "Sie können ja die Diagnose zu halten."

Darauf ich: "Meinen Namen und meine Adresse auch?"

Was man dann noch vorzeigt, da brauchst Du net weiter zu fragen, die Gegenseite weiß selbst, wie alt sie jetzt aussieht...

Feix
D-Marker

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Berichtigung

D-Marker @, Rostock (MV), Freitag, 11.02.2022, 21:30 vor 1406 Tagen @ D-Marker 2835 Views

Hatte ich vergessen.
Eine Verkäuferin hat dann mal gesagt:
"Ich will ja nur sehen, ob da eine Stempel von einem Arzt und eine Unterschrift drunter ist."

Antwort:

"Das geht Sie einen feuchten Kehricht an, ob ich bei einem Allgemeinmediziner, einem Psychologen oder einem HNO-Arzt in Behandlung bin."

LG
D-Marker

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Geht das auch beim Firmen-Chef?

stokk, Freitag, 11.02.2022, 21:34 vor 1406 Tagen @ D-Marker 2803 Views

„Ich habe Hausrecht.“
Das Hausrecht berechtigt sie nicht, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen.

Ich habe Hausrecht. Dann lasse ich Sie hier nicht rein.

Dann holen Sie bitte die Polizei. Ich möchte Anzeige gegen Sie erstatten, wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

Antidiskriminierungsgesetz greift da wohl nicht

D-Marker @, Rostock (MV), Freitag, 11.02.2022, 21:47 vor 1406 Tagen @ stokk 2792 Views

Sonst hätte er Dich nicht eingestellt, wird er vor Gericht argumentieren.
Aber bei Deinem vermutlichen Anliegen hast Du keine schlechten Karten.
Es besteht nach wie vor keine Auskunftspflicht gegenüber Deinem Arbeitgeber über die Gründe der Maskenbefreiung.

Aber frag genauer nach, dann kann ich besser antworten.

In der Zwischenzeit Lektüre von einem anderen Foristen.

Zitatanfang:

Der Einfachheit halber ist O = Ordnungsamt/ Polizist
und V der Maskenverweigerer:


V betritt einen laden ohne Maske. Irgendwie kommt da zufällig O und sagt: Sie tragen keine Maske.
V: Ja das stimmt.
O:Warum tragen Sie keine Maske?
V: Aus gesundheitlichen Gründen
O: Wie lauten diese Gründe?
V: Die möchte ich Ihnen aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen.
O: das müssen Sie aber, sie brauchen ein attest.
V: Ich muss Ihnen die Gründe nicht mitteilen.
O: Dann machen wir eine Anzeige.
V: Das ist OK.
O: Ihren Personalausweis bitte.
V: Den habe ich nicht dabei weil ich Angst habe den zu verlieren, ich weise mich mit dem Führerschein aus.
O: das geht nicht ich will Ihren Perso.
V: Ich habe den nicht dabei... Geplänkel, dann ausweisen mit dem Fürerschein etc.
O: Ich mache jetzt eine Anzeige.
V: Das ist ok.
O füllt jetzt einen Anzeigebogen aus und fragt dann am Schluss was er eintragen soll bei Grund warum keine Maske getragen wird.
V: Aus gesundheitlichen Gründen.


Dann kommt nach ca. 4 Wochen ein Anhörungsbogen. Diesen nicht unterschreiben, nicht ausfüllen, lediglich eintragen:
V: Ich mache keine Angaben. Zurücksenden


Dann kommt nach mindestens weiteren 8 Wochen ein Bußgeldbescheid zwischen 15 und 130,- €.
Diesen nicht ausfüllen, unterschreiben oder sonstiges sondern nur auf die Rückseite und das ist jetzt ganz wichtig schreiben:
„Ich erkenne diesen Bescheid nicht an.“ Nichts weiter.


Dann geht das alles zum Staatsanwalt. Hier werden 95% aller Corona Bußgeldbescheide eingestellt, weil die auch wissen dass der ganze Rotz nicht Rechtmäßig ist und vor Gericht keinen Bestand hat.


Gehörst du jetzt zu den unglücklichen 5% dann bekommst du in ca. 3-5 Jahren eine Vorladung vor Gericht (weil die total überlastet sind mit dem Rotz).
Dort sagt der Richter:
Lieber V sie sind vor 5 Jahren im Supermarkt ohne Maske gewesen und gaben an sie hätten einen medizinischen Grund.
Wie lautete dieser?
V: Herr Richter, ich weiß das leider nicht mehr, bin aber sicher dass ich zu diesem Zeitpunkt einen medizinischen Grund hatte.


So, und da Ordnungswidrigkeiten Recht gehandhabt wird wie Strafrecht muss euch jetzt der Richter schlüssig beweisen dass Ihr vor 5 Jahren KEINEN Grund hattet.
Und das kann er nicht.
Genau deshalb gibt es keine Maskenpflicht.
Jeder trägt das Ding freiwillig.
Druckt euch das aus.

Zitatende


LG
D-Marker

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Den kenn ich

solstitium @, Samstag, 12.02.2022, 00:22 vor 1406 Tagen @ D-Marker 2676 Views

aber sekundär, zumal im Original noch geschreiben steht, dass es von einem Jurastudenten irgendwas 5. Semester oder so stammt.

ff. haben wir den Herrn Ra Justus Hoffmann vom corona Ausschuss, den ich seither auch kaum oder gar nicht mehr gesehen habe, der da sagte, dass es ganz ganz ganz ganz ganz einfach wäre, hinsichtlich Ordnungswidrigkeit udn Beweislast - vgl. zu schnell gefahren oder falsch geparkt.

Nicht der Fahrende muss beweisen, dass er langsamer war sondern der Anzeigende muss beweisen, dass der Fahrende zu schnell war.

Ergo muss ein Anzeigender beweisen, dass man keine Befreiung hat - und wie soll er das machen....(weil Du nichts vorzeigen musst Datenschutz etc. wie schon geschrieben)

Nur, Herr Hoffmann - still ruht der See, Herr Martin Schwab, mit Lehrstuhl in Osnabrück oder dort in der Nähe, auch mit rechtlichen Ratschlägen Anfangs unterwegs, aktuell auch seit 30 Ausschüssen nicht mehr gesehen.

Unmittelbar nach dieser Sendung filmte ein Autofahrer einen Vorfall in Bayern und verhielt sich rechtliche Ratschläge befolgend konform. Nach seinem Video bekam er dann aber Besuch, und macht seither keine weiteren Videos bei denen er ggü. der Polizei rechtliche Ratschläge umsetzt mehr.


Auf der anderen Seite gibts ein amerikanisches Video, welches scheinbar auch global ganz gut funktioniert, wo der Befragte, den Polizist filmend, auf jede Frage antwortet: "I don't answer questions."

"Ich beantworte keine Fragen"
Polizist: "warum nicht"?
Filmender: "Ich beantworte keine Fragen"

Und wiederholt es auch nochmal, falls doch noch ne Frage kommt. i.d.R. jedoch kommt
Polizist:"ja danke und gute Fahrt"

Dabei sei es erforderlich diese Konversation auch wirklich mit Bidl und Ton festzuhalten.


Die Frage Hausrecht - wieso da viele einen Rückzieher machen - wundert auch, in einem funktionierenden Rechtssystem wäre es nämlich nicht so.

So wie Bundesrecht Landesrecht bricht, Inhalt der ersten Jura Vorlesung, bricht freilich Landesrecht oder städtisches Recht JEDES wie auch immer geartete Hausrecht.

Oder ist Hausrecht etwa über dem Landes- oder Bundesrecht stehend?

Kann ich nach Hausrecht auch Atomwaffen in meinem Garten stationieren?
Nein!

Also die hausrecht Nummer kann doch derjenige der das in den Mund nimmt und damit gegen eine Verordnung verstößt, die sagt dass eben NIEMAND ausgeschlossen werden darf (siehe auch Schulen) einfach nur stecken lassen.

Nur grad, wie gesagt, haben wir abschnittweise nichts, was eine adequate rechtliche Zuverlässigkeit abbildet, weshalb womöglich viele a) die Konfrontation entweder einfach per se meiden oder b) keine Zeit für derlei Spirenzien haben.

Ich hab eine Konfrontation mit einer Schule gelesen.
Da brauchst erstmal 7.000 Euro Vorkasse für einen Verwaltungsrechtler mit annähernder Sieggarantie, und ncohmal viel Zeit also Sitzfleisch und Geduld weil solange das läuft, machste erstmal gar nichts also Schule fällt aus.

Freilich kriegste das per verspätetem berufseinstig und Schadensersatz bei EInstellungsgehältern von 70.000 p.a. als Schadernsersatz wieder zurück aber das sind Prozesse die Du erstmal im Sack haben musst.

Und weil das so, wie beschreiben ist, lassen es leider zu Viele dabei bewenden und das ist der Grund für das ausgeaertete System.

Ein Rechtssystem, welches, wegen drohendem Bildungsverzug, nicht sofort Recht gültig umsetzt, ist so gesehen genauso viel wert, wie gar kein Rechtssystem.

Wer sagt denn, dass diese oder eine damit vergleichbare Konfiguration nicht den Geschehnissen in Erfurt (und ähnlichen Begebenheiten) voraus gegangen ist?

Die Quintessenz, dass per ordentlicher Vorgehensweise es auf den St. Nimmerleistag ohne vorhersehbaren definierten Ausgang vertagt wird - provoziert auf der anderen Seite solche Geschehnisse, wie in Erfurt.

Es ist ein Veräumnis, der erforderlichen Spontanität des Rechtssystems.
Wenn es so gewesen war, was wir nicht wissen, aber unterstellt, hätte eine umgehende Behandlung der Thematik jedenfalls in Erfurt mehrere Menschenleben retten können!

Ja und dass Busfahrer auch schon mal totgeprügelt wurden, weil sie Atteste kontrollieren wollten, weiss nicht mehr, glaube Frankreich war das, wurde ja sogar in den Medien vor grob 1,5 Jahren mitgeteilt.

Ich vermute, dass das ein Versehen war, dass dieser Vorfall es bis in die Medien geschafft hat und in Wirklichkeit 100 mal mehr dergleichen passiert.

Dann würde ein Ruf, nach schnellerer effizienter und berechenbarer Justiz nämlich längst schon quer duch alle Bevölkerungsschichten hallen, so aber - still ruht der See.

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RE: Frage: Wohin schickt denn das O-Amt den Anhörungsbogen? An die nicht vorhandene Adresse auf dem FührerInnenschein? (o.w.T)

Albatros @, Lothringen, Samstag, 12.02.2022, 10:56 vor 1405 Tagen @ D-Marker 2439 Views

kann passieren

Manuel H. @, Samstag, 12.02.2022, 11:15 vor 1405 Tagen @ Albatros 2492 Views

Möglichkeit 1
Die schicken den Anhörungsbogen an die bei der Anzeigenaufnahme angegebenen Adresse ohne zu prüfen.
Geht der Brief als unzustellbar zurück, schaut das Amt nach, wo die Person aktuell gemeldet ist und schickt erneut das Schreiben (Fristen dann ab zweitem Schreiben)

Möglichkeit 2
Der Brief geht nicht zurück. Fristen laufen. Beschuldigter muß dann nachweisen, dass er das Schreiben nicht erhalten hat. Dann neue Fristen oder Verjährung.

Möglichkeit 3
Das Amt prüft, ob Adresse mit Melderegister übereinstimmt und stellt das erste Schreiben richtig an Meldeadresse zu.

Um so genauer Du liest,

D-Marker @, Rostock (MV), Samstag, 12.02.2022, 11:23 vor 1405 Tagen @ Albatros 2488 Views

desto mehr versteckte Fallen findest Du in dem Disput.
Ohne es besonders zu erläutern, stellt der Schreiber auf den Führerschein ab.
Er hätte genau so gut den Reisepass nehmen können.
Das ist eben die Lektion für Feinschmecker.
Natürlich steht da keine Adresse drin.
Was den Verwaltungsapparat nötigt, um Amtshilfe zu bitten.
Und da bedarf es bestimmter Formalien.
Die will ich jetzt nicht alle aufzählen, nur so viel, der Amtsschimmel wiehert vor Vergnügen.
Sand in den Rädern, und der Schimmel wird immer lahmer, der den Karren zieht.

LG
D-Marker

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Rückfrage dazu

Manuel H. @, Samstag, 12.02.2022, 10:58 vor 1405 Tagen @ D-Marker 2505 Views

Die schmeißen Dich einfach mit Gewalt raus, drei, vier Security-Gorillas und Du liegst auf der Straße.

selbst erlebt:

Maske verrutscht, Kassierer schreit, ich hätte sie sofort überzuziehen. Ich komme dem nur zögernd nach, vier Leute umringen mich, nehmen den Einkauf vom Band, ziehen mich an den Haaren raus, ich rufe "Rufen Sie die Polizei", versuche mein Handy aus der Tasche zu ziehen (Akku leider leer), stehe umringt von Gorillas und der Filialleiterin vor der Tür, sehe, dass meine Tasche, die mit Fusstritten raurgekickt wurde, seinen Inhalt verstreut hatte, sammele Schlüssel, Perso, Kredikarten vom Boden auf. Polizei erscheint, gerufen von der Filialleiterin, hochaggressiv, war schon von der Filialleiterin gebrieft (Kunde hat rumrandaliert, Personal beleidigt) Ich sei Beschuldigter wegen Beleidigung und Körperverletzung und solle mich äußern, hätte jetzt ein Jahr Hausverbot. Ich erstattete Anzeige wegen Körperverletzung. Von der Polizei wurde ich belehrt, dass das Personal das Recht hätte, ein ausgesprochenes Hausverbot sofort und ohne Polizei hinzuzurufen mit Gewalt durchzusetzen. (Das kannte ich in den 90ern als Gewerbetreibender noch anders, ich hab immer bei seltenen Hausverboten die Polizei vollziehen lassen)
Übrigens, es macht einen Unterschied, wer die Polizei ruft. Der Anrufer gilt automatisch als Opfer, dem die Polizei helfen muß, der, der (hier mangels Akku) nicht anruft, automatisch als Täter.

Alle Verfahren wurden übrigens mangels öffentlichem Interesse eingestellt.

Du hast zwei, drei, vier Zeugen, die Dich als Randalierer bezeugen, man müßte da selber Zeugen haben (also niemals alleine einkaufen) oder darauf drängen, dass die Überwachungs-Aufzeichnungen sichergestellt werden.

Das ist die Ausnahme der Ausnahme,

D-Marker @, Rostock (MV), Samstag, 12.02.2022, 12:02 vor 1405 Tagen @ Manuel H. 2475 Views

bearbeitet von D-Marker, Samstag, 12.02.2022, 12:25

so habe ich das noch nicht erlebt.
Wenn die mit faulen Tricks arbeiten, dann muss man noch fauler können.
Vorab: Das führt zur Eskalation, aber an friedliche Revolutionen glauben nur...

(Die letzte Revolution war ein Beispiel, dass das nicht funktioniert. Deswegen sitzen die Verbrecher von damals heute in Schlüsselfunktionen. Das hätte es zu Zeiten Ludwig XIV nicht gegeben.)

Ich meinerseits habe letztes Jahr eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, obwohl ich passionierter Gegner von RS bin.

Klagen solltest Du. Allein schon deshalb, damit der Vorfall aktenkundig wird.
Meist werden sie im Lauf des Prozesses weich, da ist nicht Jeder juristisch gebildet.
Über Deinen Anwalt erfährst Du Namen und Adresse der "Zeugen". Und spätestens bei "persönlicher Kontaktaufnahme" werden sie noch weicher.

Ich sehe schon Deine Fragen dazu im Gesicht gemeißelt.
Weiter geht es wenn Du Deine Hausaufgaben erledigt hast.

Du musst von Jedem Beteiligtem Name und Adresse wissen.
Vlt. erfährst Du dann von ähnlichen Vorfällen?
Das stärkt Deine Position.

Die Macht der Gegenseite besteht U.A. darin, dass Einer vom Anderen Nix weiß, sie aber untereinander organisiert sind.

Das ist ihre letzte Bastion, die Omertà.

Und die kommt bekanntlich vor dem Grab.

Weiter Ausführungen dazu über Telegram.

LG
D-Marker

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Sehr schön!

solstitium @, Freitag, 11.02.2022, 23:21 vor 1406 Tagen @ D-Marker 2730 Views

Also ich hab 5 Fälle, die ich justiziabel machen will.
Schadensersatz, Nötigung, Verleumdung, Missachtung der Menschenwürde, und wie nennt man das, Andere mittelbar dazu anzustiften gegen einen zu intrigieren?

Pro Fall sollte man bei funktionierender Justiz nicht ohne 10.000 Euro Schadensersatz rausgehen.

Also jedes mal Polizei holen und protokollieren ist ja der Anfang.
Hast Du Erfahrung mit der Polizei dahingehend?


Problem aktuell:
Das kann, wie Nürnberg, nicht währed dessen, sondern erst danach reguliert werden. Weil erst danach arbeitet die Justiz wieder lückenlos dementsprechend.

Danach werden viele viele bereuen, vorher, als man noch abgewiesen wurde, keine protokollierende Polizei geholt zu haben.

Weil Beweislast könnte sonst schwierig sein.

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Du nimmst ihnen was weg und gibst es ihnen irgendwann wieder und sie freuen sich

solstitium @, Samstag, 12.02.2022, 00:36 vor 1406 Tagen @ solstitium 2753 Views

sagt das System zu solchen Bildern.

https://www.bitchute.com/video/gZRs0LBtO01f/

Und das nächste mal, lassen sie die Leute ein Jahr lang kriechen, weil der Virus oberhalb 1 m zuschlägt und zwar gnadenlos.
Und wenn sie nach 1 Jahr dann wieder aufstehen dürfen, freuen sie sich genauso.

Sag mir einer, warum sie das nicht machen sollen?

Sie werden es, weil die Kollaboratuere, diese Dumme Brut, die einst als Nazi heut als Gutmensch und davor als Katholik (aus Sicht der gegen den rigorosen Katholizismus protestierenden Protestanten) bezeichnet wurde, über die Zeitalter immer dieselbe bleiben.


Dabei kommt mir noch ein Gedanke aus der preussischen Zeit.

Nach außen hin hieß es, es sein Militarismus und gaaanz schlimme, das Schlimmste was Europa hervorbrachte.

Alle außerhalb kannten keine Geschehnisse von innerhalb sonder nur den gedruckten Gesetzestext.

Und demnach musste es ganz fürchterlich sein.
Ein offenkundig böses System also.

Hier allerdings, agiert die Kollaboratuerstufe anders, also in dem System, welches sich als "gut" tituliert.

Innerhalb des ehrlich bösen Systems, agieren die Mittlesmänner als Dämpfer.
Denn so war es in Preussen, das Gesetz wurde niergends so umgesetzt, wie es geschrieben war.

Genauso, wie es heute in Russland oder Pakistan oder Afrika bzgl. Corona umgesetzt wird - gar nicht, weil die Leute alle noch einen gesunden Menschenverstand haben.

Einzig in Deutschland und sonstigen herausragenden Beispielregionen wurde dieser ehemals gesunde Menscchenverstand erfolgreich abtrainiert oder eben diese Positionen mit Menschen besetzt, die beim Milgramexperiment bis 50.000 Volt "durchgezogen" haben.

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Sehr gute Handlungsratschläge

Manuel H. @, Samstag, 12.02.2022, 10:25 vor 1405 Tagen @ D-Marker 2644 Views

Ich empfinde diese Blockwarts-Mentalität der Deutschen im übrigen als unerträglich.

Anfang der 80er war ich in Paris. Zu der Zeit waren rote Ampeln sowohl für Autofahrer wie für Fussgänger lediglich Empfehlungen, an die man sich situationsbedingt hielt oder auch nicht.

Man konnte einfach eine achtspurige Straße als Fussgänger überqueren, die Autos fuhren um einen herum oder verlangsamten, damit ich queren kann, einmal beobachtete ich einen Rentner, der sein Taschentuch verlor, seelenruhig inmitten des Verkehrs umkehrte und sein Taschentuch suchte und auflas. Alles null Problemo.

Zurück in Berlin pflegten Autos auf Fussgänger zuzuhalten, um sie wegen Regelverstosses von der Straße zu jagen.

Ich bei Rot die Straße gequert, einer schaltete extra in den zweiten Gang zurück und raste auf mich zu, ich blieb pubertär stehen, er bremste scharf, fuhr doch um mich herum, laut hupend, aus dem Fenster Verwünschungen ausstoßend.
Finsterste Mienen bei den bei Rot wartenden Fussgängern. Eine Frau meinte: "Schade, dass er Sie nüsch totjefahren hat!"

Da wußte ich, ich bin wieder in Deutschland.

Nagel auf den Kopf

D-Marker @, Rostock (MV), Samstag, 12.02.2022, 12:11 vor 1405 Tagen @ Manuel H. 2593 Views

bearbeitet von D-Marker, Samstag, 12.02.2022, 12:16

Das habe ich schon Mal bei Aldo (Name geändert, die Redaktion, feix) erlebt.

Den hatte ich schon teilweise in die Enge getrieben.
Er hat sich dann auf seine Anweisungen berufen, nachdem er auch was von Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kunden gefaselt hat.

"Ach, von oben?"

"Habe gerade bei Aldo angerufen, die wollen wissen, wer behauptet, dass die Kontrollen der Maskenbefreiung von oben angewiesen sind."

Das war letztes Jahr vor Weihnachten.

Am Schluss war dieser Filialleiter glücklich, dass ich ihn nicht verpfiffen habe.

Schmunzel
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

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