Sie darf das so machen

Socke ⌂, Mittwoch, 09.02.2022, 23:49 (vor 1458 Tagen) @ igelei2755 Views

egal, was in Verordnungen und Gesetzen steht! So ist die Rechtslage und schon immer gewesen.
Erklärung:
Sie ist allein politisch verantwortlich und um sie wegen Gesetzesbruch zur Verantwortung zu ziehen, müsste das Parlament ihr die Immunität entziehen und gleichzeitig einer Strafverfolgung in dieser Sache zustimmen.
Durch die Immunität ist sie vor Strafverfolgung geschützt und Polizei oder Staatsanwälte dürfen nicht mal ermitteln!
Da die Räuberbande aber die Mehrheit bei solchen Abstimmungen über eine evtl. Aufhebung einer Immunität hat, wird, solange die anderen Genossinnen zu ihr stehen, es keine Aufhebung der politischen Immunität geben.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208


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