1807 in Bayern, dann 1874 im Deutschen Reich
Im Jahr 1807 führte das Königreich Bayern als weltweit erster Staat eine Impfpflicht gegen die Pocken ein,[3] ab 1874 waren im Deutschen Reich dann alle Deutschen durch das Reichsimpfgesetz verpflichtet, ihre Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren gegen die Pocken impfen zu lassen.[4][5][6] Wer seine Kinder nicht impfen ließ oder darüber keinen Nachweis führen konnte, erhielt eine Geld- oder Haftstrafe. Die Impfung war eine staatliche Leistung.[4] Die Impfpflicht wurde in der Weimarer Republik sowie in der Anfangsphase des Nationalsozialismus gelockert,[7] und während des Zweiten Weltkrieges ganz ausgesetzt