Demonstrationsverbote bzw. schikanöse Auflagen

Gernot ⌂, Sonntag, 23.01.2022, 13:37 (vor 796 Tagen) @ Geminus1121 Views

Meiner Meinung nach haben beide Demoformen ihre Existenzbereichtigung, besonders vor dem Hintergrund, dass angemeldete Demos zum Teil verboten oder auf 10 Teilnehmer usw. begrenzt werden, mit den geschilderten schikanösen Auflagen belastet oder von der Antifa angegegriffen werden.

Ein stiller Spaziergang, der nicht von Transparenten, Sprechchören, Lautsprechern, Fahnen usw. geprägt wird, mag Ordnungswidrigkeitenanzeigen oder sogar Strafanzeigen ausgesetzt sein.

Irgendwann wird sich juristisch durchsetzen, dass auch verabredetes Spazierengehen eben keine Versammlung unter freien Himmel darstellt, die eine gemeinsamene politische Willensäußerung darstellt und das Versammlungsgesetz darauf ebenso wenig anzuwenden ist wie auf einen Laternenumzug, den Marsch des Schützenvereins oder eine religiöse Prozession.
Das ändert sich natürlich, sobald eine gemeinsame politische Aussage getroffen wird.

Leider grenzen auch Veranstalter der Demos neuerdings aus. In Demoaufrufen für Dresden, glaube ich, habe ich gelesen, die Demo schlösse rechte und linke Extremisten aus.
Davon abgesehen, dass die Einordnung als "Extremist" neuerdings wohl dem Tagesbefinden der Einordnenden unterliegt, ist das schlichtweg falsch und sogar unzulässig, denn zur Versammlung unter freiem Himmel dürfen keine Personen ausgeschlossen werden (zumindest nicht, solange sie nicht objektiv stören).

Es besteht auch kein Grund, sie auszuschließen, denn sowohl Kommunisten wie Nazis dürfen z. B. für oder gegen die Maßnahmen oder Zwangsimpfungen sein und demonstrieren, ebenso sogar verurteilte Mörder, wenn sie nicht gerade im Gefängnis sitzen, Perverse, Pädophile, Drogenhändler, Waffennarren, Kampfhundbesitzer, Asylerschleicher und Schleuser oder wer noch alles auf dem Programm der "Täglichen fünf Hassminuten" (1984) steht.

Sie alle sind Träger ihrer Grund- und Menschenrechte; das haben auch "etablierte" Politiker imer wieder betont, wenn es z.B. um die Abschiebung kriminell gewordener Asylbewerber ging.
Wir erinnern uns vielleicht, weshalb ich mir das Forschen nach Verweisen (links) ersparen kann.


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