Kann man Krebs vermeiden? (Röntgenfrage) (völlig ot)

solstitium, Samstag, 22.01.2022, 12:41 (vor 822 Tagen)2295 Views

Wahrscheinlich war es schon immer so, dass Wissen, welches reihum als selbstverständlich gegolten hat, schlussendlich, da es keinen auffiel, dass man es wiederholen muss, einfach so verloren gegangen ist.

Ob es sich hierbei allerdings um Wissen oder nur Vermutungen handelt, könnte sich mit Hilfe des Gremiums hier vielleicht herausfinden lassen.

Diesmal geht es um einem Todesfall, der meiner Meinung nach vielleicht mit diesem Wissen hätte vermieden werden können.

Zudem ist mir aufgefallen, dass trotz des Todesfalles, nicht darauf reagiert wurde.

Also ein Bauleiter der für einen Bauträger regelmäßig rentable Objekte begleitet, stirbt mit 56 nach Chemotherapie.

Ist erst mal so keine Meldung wert, weil ständig nach Chemotherapie Leute sterben, zumal diese Therapie meist in Kausalität verabreicht wird, i.d.R. einer kanzerogenen Erkrankung.

Ja, so war es auch bei ihm.
Nur gab es eine Ursache in seiner Umgebung, die etwa zu einer Erkrankung hätte führen können?

Vorausgeschickt.
Auf einer Baustelle einer Klinik hatte ich mal zu tun. Es wurde ein Abschnitt renoviert. Der Putz der Röntgenabteilung sollte entfernt, die Räumlichkeit verändert und neu verputzt werden.

Besonderheit zu sonstigen Putzen:
Der Putz einer Röntgenabteilung einer Klinikbaustelle ist bleihaltig.

Warum?
Nun um Strahlen der Röntgengeräte zu absorbieren.
Jeder bekommt beim Röntgen i.d.R. eine Bleimatte dort hin gelegt, wo die Strahlen nicht auf oder durch den Körper treffen sollen.

Und bei der Wand, bzw. Decke wurde das in der Klinik also genauso gehandhabt.
Es wurde also mit dem bleihaltigem Putz erst sicher gestellt, dass keine Strahlung aus dem Raum über Wand oder Decke in die Nachbarräume dringt – weil, ja Röntgenstrahlung dosisabhängig eben KANZEROGEN ist.

Deshalb gibt es traditionell eine Begrenzung nur alle zwei Jahre eine derartige Untersuchung über sich ergehen zu lassen. Weltweit – außer in Deutschland, da röntgt man bis der Arzt kommt – also in dem Fall der andere Facharzt, als der Verabreichende.

Zurück beim o.g. Bauleiter.
Er bewohnte also ein Pentouse eines mehrgeschossigen schicken Gebäudes, welches aufgrund der zentralen Lage seine unteren Etagen vermietete an gutzahlende Mieter, als da wären Arztpraxen.

Ja und die Praxis in der Etage unter dem Penthouse, hatte auch eine Röntgenabteilung.

Er rühmte sich sogar scherzhaft damit, wenn mal was ist, brauch ich nur mit dem Fahrstuhl eine Etage runter.

Ja, jetzt ist nichts mehr.

Da er selbst das Bauvorhaben als Bauleiter begleitete wusste er, was wo verbaut wurde.

Bleihaltigen Putz hat man weder ausgeschrieben noch eingesetzt, zumal zum Zeitpunkt der Baustelle zuweilen nie klar war, wer der Mieter mit welcher Raumnutzungsaufteilung wird.

Eine Baumaßnahme, die man schließlich vermietet, hat den allgemein anerkannten Regelnd der Technik und partiell den DIN Normen zu entsprechen je nachdem was mehr zählt.

Für einen zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes unbekannten Nutzer gibt es konkret keine Norm.

Ja also das Röntgengerät steht nun schlussendlich in der Etage unter ihm in 3 m Entfernung unter seinem Hintern, wenn er im Büro auf seinem Bürostuhl darüber sitzt.

Ja, die Geräte von früher und die von heute mögen sehr unterschiedlich mit sehr unterschiedlicher Strahlenemmission sein.

Schließlich gibt es aber eben kein Gift und kein Heilmittel auf Erden, es ist alles eine Frage der Dosis.

Für den Einsatz, dass der Nachbar seinen Hintern in 3 m Entfernung über dem Röntgengerät auf einem Bürostuhl hat oder eben die darüber liegende Wohnung während der Nutzung des Röntgengerätes bewohnt ist, fand mutmaßlich eben doch keinerlei Vorkehrung statt.

Tausende von Arztpraxen sind in gleicher Situation in mehrgeschossigen Häusern befindlich.

Der Fall ist dahingehend meines Wissens nicht ausgewertet worden.

Es gibt also weder Beweise noch Gegenbeweise.

Medizinisches Personal, welches Röntgengeräte bedient, ist regulär mit Dosimetern ausgestattet. Diese zeigen die Strahlenbelastung des tragenden Personals an, und beim überschreiten eines Grenzwertes, muss gehandelt werden.

Das medizinische Personal sitzt niemals im Raum des Röntgengerätes selbst sondern immer in einem abgeschirmten Bereich davor mit mehr als 3 m Abstand.

Wer also in einem Gebäude mit einer Praxis wohnt, wäre gut beraten, ebenfalls nur noch mit Dosimetern dort zu wohnen.

Die Sache beruht rein auf Indizien.

Der Unterschied, dass ich selbst die Baustelle der Klinik mit bleihaltigem Putz betreut habe und auf der anderen Seite heutzutage dies unter gleichen Rahmenbedingungen scheinbar nicht berücksichtigt wird – macht mich nachdenklich.

Wenn der Bauleiter selbst der Verantwortliche war, der eventuell eine mögliche Vorschrift negiert hat, würde erklären, dass tatsächlich seitens seiner Witwe, die immer noch dort wohnt, nichts passiert ist.

Hilfreich wäre an dieser Stelle, inwiefern es ähnliche Erfahrungen pro/kontra gibt.

Sofern das der Fall ist, wäre ich neugierig!

--
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"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)


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