Detailanmerkung

StillerLeser, Mittwoch, 05.01.2022, 21:42 (vor 1486 Tagen) @ Durran3687 Views

In beidseitigen Einvernehmen kündigen lassen.

Das mit dem "Einvernehmen" sollte raus, dann steht kein (hinfälliger) Kündigungsgrund drin.
Den muss der AG aber unbedingt reinschreiben! Gegen was soll man dann klagen? Das ALG ist dann auch gleich erstmal gesperrt.

Ansonsten +1!


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