vermute, keine aufschiebende Wirkung
Es werden sich sicher Rechtsanwälte melden, die sich um langfristige Aufträge bemühen werden, um ihre Auslastung zu verbessern. Sie werden versprechen, gerne bis zur letzten Instanz zu kämpfen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist also anzuraten.
Wenn, wie im Impfschutzgesetz vorgesehen, keine aufschiebende Wirkung bei Einlegen von Rechtsmitteln gewährt wird, kann man dann, nachdem man zwangsgeimpft wurde, nach Jahren letztinstanzlich deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen.
Individualistische Lücken, die freilich dann auch nur von wenigen genutzt werden können, gibt es aber vielleicht immer noch.
Es gibt illegale, die nun mit frisch erlassenen Sonderparagraphen besonders hart bestraft werden, Stichwort "Fälschung eines Impfpasses" und noch legale.
Menschen mit z.B. amtlich anerkannten Vorerkrankungen, die eine Impfung gesundheitlich ausschließen, sind da eindeutig -noch- im Vorteil.
Bis in die 90er gab es eine Wehrpflicht, allerdings nur für Männer.
In der BRD konnte die Masse den Rechtsweg nutzen und sich bei Erfolg entweder befreien lassen oder alternativ einen Zivildienst leisten, bei Nichterfolg eine Gefängnisstrafe absitzen.
In der DDR meines Wissens Bausoldat werden, erfolgreich Republikflucht begehen oder eine Gefängnisstrafe absitzen. Bei einer Republikflucht in die BRD galt dann allerdings die Wehrpflicht der BRD.
Einige wenige verlegten ihren Wohnsitz raus aus der BRD in das von den Alliierten besetzte Westberlin und waren fortan von der Wehrpflicht befreit, da der Vier-Mächte-Status zumindest im Westteil nicht angetastet wurde.
Andere wenige ließen sich als wehrdienstuntauglich erklären und wurden ausgemustert.
Bei der Wehrpflicht war der Terror aber irgendwann (28? 32?) vorbei, bei einer Impfpflicht scheint es sich aber um eine ständige Einrichtung zu handeln, geplant sind inzwischen Abos alle drei Monate alleine wegen Corona und Impfpflicht für allerlei andere Krankheiten. (Masern, Influenza, kann man sich noch nicht ausdenken)