Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, muss man zum Arbeitsgericht
egal um welchen Zahlungsgrund es geht. Die Ärzte sind nicht das Problem des Arbeitnehmers.
Bei mir ging es um die überfällige Betriebsrente. Genau zum 65. Geburtstag oder nicht?
Aber auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist das Arbeitsgericht zuständig.
Knappe