Der Fall hört sich interessant an, wäre interessant mehr zu wissen.

aliter, Mittwoch, 29.12.2021, 21:40 (vor 1491 Tagen) @ Knappe1567 Views

aber so simpel ist das normalerweise nicht. Die Krankschreibung ist kein "Wunschakt", es gibt Arbeitsunfähigkeitsverordnung, die genau regelt, wann man krankschreiben darf. Die AU kann jederzeit auf Wunsch des AG vom MDK geprüft werden. Wenn man als Arzt in den Verdacht gerät Gefälligkeits AUs auszustellen hat man einen schweren Stand und kann schnell in ein Ermittlungsverfahren laufen. Was anderes ist es, wenn der AG eine Impfung oder Auskunft dazu fordert und ggf. die Beschäftigung suspendiert, das ist wohl nicht ganz simples Arbeitsrecht aber nicht normale AU.


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