Kann man einen Spaziergang tatsächlich untersagen.
Egal ob nun Corona oder Hundespaziergang, einen Verdauungs-oder Ausnüchterungsspaziergang.
die Münchener Polizei hat heute ausdrücklich den Corona Spaziergang untersagt. Mitten in der Stadt zur abendlichen Geschäftszeit. Also demnach dürfte sich ja keiner stehend oder laufend im Innenstadtbereich aufhalten.
Es waren ausschließlich Spaziergänger unterwegs, mehrheitlich mit gebotenen Abstand, manche mit einkaufstüten, viele auch ohne.
Plakate oder andere politische Willensbekundungen habe ich nicht gesehen. Es gab verbale Ausrufe oder gelegentliches Glocken oder Klingelgeräusche.
Sollte ich also zukünftig meinen Spaziergang mit dem Hund erst vom zuständigen Ordnungsamt genehmigen lassen? Vom Grundgesetz garantierte Grundrechte interessieren ja seit geraumer Zeit nicht mehr so wirklich.