Patientenverfügung nicht abgefragt, gegen B.- Vorgabe geimpft => verstorben. Arzt sollte Approbation verlieren.

solstitium, Samstag, 18.12.2021, 10:57 (vor 1503 Tagen)3850 Views
bearbeitet von solstitium, Samstag, 18.12.2021, 11:02

Oder nicht?

Frage:
Wie ist die Routine, beim medizinischen Personal, falls sich ein UNFREIWILLIGER zur Teilnahme beim genetischen Experiment mRNA vorstellt.

Kann doch gar nicht anders sein als

1.) sind sie überhaupt in der Lage, eigenverantwortlich zu entscheiden
a) Kinder nein!
b) Senioren ab einem Zeitpunkt genauso nein

2.) von einem senilen Senior KANN man wahrheitsgemäß gar keine Antwort bekommen.
Pauschal muss jedem Senior unterstellt werden, dass er eine Betreuung hat, weil (z.B.) genau die Antwort, "ich habe keine", belegt ja seine geistige Verwirrtheit.


Also, wie ist die Routine beim medizinischen Personal im Allgemeinen und im besondern in diesem Menschheitsexperiment, um sich dahingehend rechtlich abzusichern.

Ich hab jetzt einen Fall mitbekommen, da gibt es also diesen Betreuer.

Der hat dem betreuten VERBOTEN am gentechnischen Experiment teilzunehmen.
Was macht der Senior?
"Von dem lass ich mir gar nichts sagen" - besorgt sich heimlich selber im Impfzentrum einen Termin - noch einen zweiten - und geht unmittelbar nach dem zweiten über die Wupper.

Erst durch die Todesumstände erfährt der Betreuer, dass die Ärzteschaft zwei mal gegen die Patientenverfügung verstoßen hat.

Die Erfordernis der Betreung ist fließend.
Gewisse Dinge lassen sich selbst bewerkstelligen, andere nicht.
Vertragliche Sachen überhaupt nicht, weil Senioren nicht mehr verstehen, wie sie über den Tisch gezogen werden.
Einfache Dinge einkaufen gehen erhält die Selbständigkeit und geht auch noch, man kann nicht viel falsch machen.

Freilich stapeln sich dann hier und da die Vorräte weit über den wirklichen Bedarf.

Daher wird seitens des Betreuers ein erklecklicher Freiraum eingeräumt.
Innerhalb diesem wird seine Vorgabe vom Senior hintergangen, was niemals auszuschließen geht - aber wenn der Arzt hier taub und blind mitspielt, dann muss er seine Approbation verlieren!

Oder ist die Patientenverfügung das Papier nicht Wert, weil an dieser Stelle etwa KEINE Routine vorgesehen ist, wie sich das medizinische Personal nach dem Vorhandensein einer solchen Verfügung, sind ja i.d.R. noteriell erbracht, herausfindet?

Ein Anruf beim Hausarzt würde oft schon eine Antwort ergeben.

Es geschieht (geschah) aber rein gar nichts.
Es wird blind schnell und unnachgiebig nach den Impf-Euros gehechtet und man geht dabei sprichwörtlich über Leichen!

Wie sieht das geneigte hochgeschätzte Gremium hier dieses?

Es ist doch schwer vorstellbar, dass ein solcher Arzt oder Anwärter oder Apotheker einfach ohne Strafantrag/Verurteilung/Gefängnis weitermachen kann!

--
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"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)


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