kein Sonderkündigungsrecht

Manuel H., Mittwoch, 15.12.2021, 13:38 (vor 1506 Tagen) @ Naclador2640 Views

es ist eine staatliche Regelung, keine, die das Fitness-Center beschlossen hat.

Anders als beim lockdown, bei der das Fitness-Center schließen mußte, sind die Leistungen des Fitness-Center ja nach wie vor nutzbar. Man hatte seinerzeit kein Sonderkündigungsrecht, brauchte aber während der Schließzeit nicht zu zahlen.

Da wurde entschieden, dass deswegen auch nicht gezahlt werden muß, da das Fitness-Center seine Leistung ja gar nicht mehr anbietet.

Nun ist ja das Fitness-Center auf, nur der Kunde verhindert seine Teilnahme durch Nicht-Impfen.
Deswegen wird wohl pro Fitness-Center entschieden.

Da sich die politischen Verhältnisse wohl nicht ändern werden, gibt es nur die Alternative
Sich Impfen lassen oder Fitness-Center kündigen.

Die Fitness-Center (wie auch alle anderen gewerblich Betroffenen) argumentierten beim Lockdown, dass sie nun auch keine Pacht mehr zahlen brauchen, da sie das Pachtobjekt gar nicht mehr nutzen können, also ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache nicht mehr möglich ist (ähnlich wie bei einem Rohrbruch oder einem fehlenden durch den Verpächter zu vertretenen Lärm- oder Brandschutz)

Das wurde contra Mieter pro Kapitalbesitzer entschieden. Pächter hatten temporär nur die Möglichkeit der Stundung.
Begründung hatte ich nie verstanden. Irgendwie a la, Kapitalbesitzer hätte die Auflagen nicht zu vertreten, irgendwie sei das Pachtobjekt durch den Pächter ja doch nutzbar oder so.


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