Das dürfte doch wohl klar sein, dass Du nicht zu zahlen brauchst, wenn Du die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.
Zumal die Voraussetzung der Impfung nicht Teil des ursprünglichen Vertrages war. Da Du jetzt aus Gründen, die Du nicht zu vertreten hast, (Du hast Dir den 2G-Blödsinn ja nicht ausgedacht), von der Nutzung der Leistung ausgeschlossen bist, solltest Du ein Sonderkündigungsrecht haben.
Aber letztlich wird das dann wohl ein Gericht entscheiden müssen.
Gruß,
Naclador