Das dürfte doch wohl klar sein, dass Du nicht zu zahlen brauchst, wenn Du die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.

Naclador, Göttingen, Mittwoch, 15.12.2021, 13:16 (vor 1506 Tagen) @ Ulli Kersten2469 Views

Zumal die Voraussetzung der Impfung nicht Teil des ursprünglichen Vertrages war. Da Du jetzt aus Gründen, die Du nicht zu vertreten hast, (Du hast Dir den 2G-Blödsinn ja nicht ausgedacht), von der Nutzung der Leistung ausgeschlossen bist, solltest Du ein Sonderkündigungsrecht haben.

Aber letztlich wird das dann wohl ein Gericht entscheiden müssen.

Gruß,
Naclador


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