Da muss dann wieder ein Verfassungsrechtler ran...

stocksorcerer, Donnerstag, 09.12.2021, 14:08 (vor 877 Tagen) @ mh-ing2223 Views

Das Grundgesetz hat Vorrang vor allen anderen deutschen Gesetzen, die mit ihm in Übereinstimmung stehen müssen. Es kann nur mit einer 2/3-Mehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates geändert werden. Unzulässig sind nach Artikel 79 Absatz 3 GG Änderungen an den in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätzen.

Gruß
stocksorcerer


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