System-Propaganda today: Wirtschaft vor Grundrechten
Eine neue Narrative wird langsam an die Oberfläche gespült, heute aufgesagt von BA-Chef Scheele lt SPON:
Der BA-Chef fordert die Vorbereitung einer Impflicht und sprach von einem Zusammenhang niedriger Impfquoten, hoher Corona-Inzidenz, daraus folgenden Kontaktbeschränkungen und Einbußen für Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus. Wenn man ins nächste Jahr gehe und eine Gruppe von etwa 20 Prozent der Menschen für eine Impfung nicht erreichbar sei, »kann man nicht zulassen, dass diese Gruppe auch in 2022 sich noch mal dieses Landes bemächtigt«.
»Ich glaube, das ist die einzige Chance in diesem Jahr, nicht noch einmal in so eine furchtbare Lage für Menschen, Geschäfte, Mitarbeiter, Unternehmer und eben auch Erkrankte zu kommen.« Die Bundesregierung müsse die Zeichen darauf stellen, »dass sich 2021 im nächsten Herbst nicht wiederholt«.
Nachdem heute das Bundesverfassungsgericht offiziell abgesegnet hat, dass die Grundrechte der Bürger hinter dem Recht bzw der Pflicht der Regierenden, die Bürger von Staats wegen gegen den Schnupfen zu schützen, zurückstehen müssen, wird als Nächstes definiert werden, dass auch die Wirtschaft einen elementaren, grundrechtsüberschreitenden Anspruch darauf hat, alle Bürger als gespritzte Kunden zur Verfügung zu haben. Es kann nicht sein, dass jemand als Ungeimpfter seiner Arbeits- und Konsumpflicht nicht nachkommt, und so aus Egoismus die Wirtschaftsinteressen der Geimpften schädigt. In der Rechtsgüterabwägung stehen dort die wirtschaftlichen Lebensinteressen von Millionen Menschen auf der einen Seite gegen den blossen Unwillen einiger für wissenschaftliche Fakten nicht zugänglicher Uneinsichtiger, auch nur eine kleine Stunde für einen harmlosen Pieks zu opfern. Alle vorgebrachten fadenscheinigen Ausreden dieser Unwilligen und Unsolidarischen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gemeinsamen Interessen hier unendlich schwerer wiegen als die Egotrips dieser Querdenker, und das dies von der Gesellschaft aus gesundheitspolitischen Gründen, aber auch aus berechtigten wirtschaftlichen Interessen, nicht weiter toleriert werden kann!
gez,
K.E. Miesepetler