Lücke im Gesetz

D-Marker, Rostock (MV), Dienstag, 02.11.2021, 22:34 (vor 1503 Tagen) @ Naclador2704 Views
bearbeitet von D-Marker, Dienstag, 02.11.2021, 22:39

Gibt übrigens ein Urteil zu gefälschten Impfpässen.

Der Beschuldigte hatte einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorgelegt.
Die Fälschung flog auf.

Nur konnte das Landgericht Osnabrück den Täter nicht verurteilen.

Denn lt. Gesetz ist das nicht strafbar.
Nur wenn der gefälschte Impfpass einer Behörde oder einer Versicherung vorgelegt wird.
Und die Apotheke ist nun mal keine Versicherung oder Behörde,

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-osnabrueck-gefaelschter-impfausweis-vorzeigen...

Also schnell die Gesetzeslücke nutzen, bevor der Gesetzgeber nachbessert...

LG
D-Marker


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung