Nein, das muss sie nicht, denn ... [edit]

Beo2, NRW Witten, Samstag, 02.10.2021, 12:54 (vor 1147 Tagen) @ CalBaer2075 Views
bearbeitet von Beo2, Samstag, 02.10.2021, 13:00

ZB muss dieser Vermittler-GB erstmal Schuld nachweisen, das ist der gravierende Unterschied ...

Faellt heute ein Kredit aus, ist die GB voll und sofort haftbar, denn sie muss die ausgefallene Rueckzahlung aus ihrem Kapital ersetzen und kann sie nicht einfach aus den Bilanzen streichen. Ist sie dagegen reiner Dienstleister/Vermittler, muss der Auftraggeber (ZB) erst mal eine Schuld fuer den Kreditausfall nachweisen, traegt aber sofort die volle materielle Haftung. Das ist ein gravierender Unterschied, vom buerokratischen Mehraufwand einmal abgesehen.

Diesbezüglich wird es keine Änderung bei der Mithaftung der GBanken bei Kreditplatzern geben, da diese eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung die Bonität des Kreditnehmers zu prüfen haben, u.z. sowohl zum Schutz der ZBank als auch der Sparerkunden - stünde im impliziten Auftrag aller Beteiligten eben (inkl. der ZB). Das ist doch sachlogisch und "pauschal vertraglich" geregelt (vgl. AGB), prinzipiell auch heute schon.

Mit Gruß Beo2


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