!! Wie die Fakezahlen zustande kommen ...!!

Arbeiter, Montag, 20.09.2021, 15:26 (vor 939 Tagen)3583 Views

Im Sinne dieser Verordnung ist:

1. eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,


Das heisst, eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person. Im Umkehrschluss: wer nach der „Impfung“ Symptome hat, die unter § 1 aufgeführt sind, zählt als nicht geimpft. So entstehen die Legenden von den Ungeimpften in den Krankenhäusern.

Gesetzestext der Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html

Gruß

Arbeiter


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