gilt für Japaner, die ausreisen wollen, ebenso

Manuel H., Mittwoch, 15.09.2021, 07:22 (vor 948 Tagen) @ CalBaer1869 Views

Eine mit mir befreundete Japanerin mußte 1993 den japanischen Behörden nachweisen, dass sie für ihren Auslandsaufenthalt auch ausreichend finanzielle Mittel hat. Erst dann erhielt sie die Erlaubnis. Weshalb das denn?, fragte ich: "Damit ich keine Schande über Japan bringe."

Staatsbürger der DDR hingegen, wenn sie denn den Weg der legalen Ausreise wählten, also erst nach einer bewilligten Ausreisegenehmigung ausreisten, konnten aus diesem Anlaß sogar DDR-Mark in Mark der BRD wechseln, zum super Kurs von 1 zu 1. Allerdings gab es eine Obergrenze (30 Mark der DDR, soweit ich mich erinnere).


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