Das ist richtig und dürfte in der Schweiz nicht anders sein

Manuel H., Montag, 13.09.2021, 08:28 (vor 949 Tagen) @ FOX-NEWS1738 Views

Wenn ich die aktuellen verfassungswidrigen Sonder-Impfschutzgesetze richtig verstehe, wird dort nicht verlangt, dass der Impfstatus des Kunden vom Gewerbetreibenden erfragt wird, aber es drohen empfindliche Bussgelder (Ordnungswidrigkeit), wenn bei einer Razzia, durch eine Denunziation oder eine Provokation der Nachweis geführt werden kann, dass jemand ungetestet (bei 3G) oder nur getestet (bei 2G) den Laden betrat. Im Wiederholungsfall sogar der Entzug der Gewerbelizenz.

Ich bin mal gespannt, wie diese Schweizer Initiative mit dieser Drohkulisse umgehen möchte.

Da lob ich mir die korrupten Länder in Osteuropa und Asien, in denen man sich durch relativ geringe Bestechnungsgelder an die Exekutive von Regierungsanordnungen einfach freikaufen kann. :-)


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