Kann der AG begründen, welchen Nutzen die Information hat?

Martin, Montag, 06.09.2021, 20:28 (vor 955 Tagen) @ BerndBorchert1317 Views

Ich habe inzwischen bei einer ambulanten und einer stationären Pflegeeinrichtung und bei einer Klinik nachgefragt. Die testen ihre Mitarbeiter zweimal die Woche, egal, ob geimpft oder nicht. Die wissen genau, dass der Impfstatus bei der Infektiosität keinen Unterschied macht, bzw. sie können nicht riskieren, dass ein geimpfter Superspreader Kollegen oder Patienten/Pflegefälle infiziert.

Der Nutzen der Impfung liegt maximal im vorübergehend milderen Krankheitsverlauf der Geimpften, ist also für den AG im Wesentlichen ohne Konsequenz.

Würden die Mitarbeiter in klinischen Einrichtungen nicht regelmäßig getestet, würde ich das öffentlich machen. Dann würden dem AG schnell die Argumente ausgehen. Schön wäre es, wenn eine solche Argumentationslinie vor Gericht geklärt würde.

Eine Bitte hier: Wer sonst noch einen Draht zu Kliniken oder Pflegeheimen hat, bitte hier mitteilen, wie dort die Praxis ist.


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