Degen an der Landsgemeinde Appenzell
Hallo
Hier etwas zur Geschichte der Landsgemeinde des Halbkantons Appenzell Innerhoden.
"Als einziger Stimmrechtsausweis galt früher das Seitengewehr. Dies wurde an der Landsgemeinde vom 27. April 1879 entschieden. Das Seitengewehr steht quasi als Oberbegriff des Stimmrechtsausweises. Denn wahlweise war auch der Degen, der Säbel oder gar ein Bajonett für Männer zulässig. Die Waffe war das Zeichen des waffenfähigen und in Ehren stehenden Mannes; dies musste er sein, um an der Abstimmung teilnehmen zu dürfen. Mit dem Degen in der Hand weist er sich sichtbar als solcher aus. Seit 1991, der ersten Landsgemeinde mit Stimmrechtsbeteiligung von Frauen, gilt die Stimmkarte für beide Geschlechter als Stimmrechtsausweis, für die Männer jedoch nach wie vor wahlweise auch der Degen."
aus: https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/appenzellerland/symboltraechtige-landsgemeinde-ld.64...
Man kann also immer noch mit dem Degen an die Landsgemeinde gehen. Der Degen gilt weiterhin als Stimmrechtsausweis. Jedoch ist die Funktion eine andere als früher, selbstverständlich.
Gruss
Realist