Direkte Demokratie ist gut und recht, aber
auch nur so gut, wie die Verfassung, in welcher sie schriftlich festgehalten wird.
Hier in der Schweiz leben wir eine (halb)-direkten Demokratie. Wie Corona jedoch gezeigt hat, ist diese jedoch nichts Wert, sobald der Bundesrat (in der CH die 7-Mann Regierung) findet, es herrsche nun eine die Lage, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedrohe:
Art. 185 Äussere und innere Sicherheit
1 Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
2 Er trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
3 Er kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.
Auf diesen Paragrafen hat sich der Bundesrat im Rahmen der Covid19 Verordnungen gestützt. Unterdessen hat das Parlament die rechtliche Grundlage in Forum eines Covid19-Gesetzes geschaffen und das Volk hat diesem, im Zuge eines Referendums, zugestimmt.
Es gibt in der Geschichte der Schweiz jedoch auch bereits Anwendungsfälle eines extrakonstitutionellen Notrechts. Dieses kommt zum Einsatz, wenn der Bundesrat meint, es herrsche ein akuter Staatsnotstand (letztmals angewendet zu Beginn der beiden Weltkriege). Hier wird die direkte Demokratie vorübergehend komplett ausser Kraft gesetzt und alle Macht geht an den Bundesrat (Vollmachtenregime).
Grüsse
Realist