Ab sofort OBACHT bei auch hier gern gewählten Formulierungen

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Montag, 28.06.2021, 15:58 (vor 1661 Tagen)6105 Views

Ausdrücklich verboten ist in Zukunft auch das Verbreiten sogenannter Feindeslisten, wie sie gelegentlich in rechts- und linksextremen Kreisen kursieren. Wer personenbezogene Daten verbreitet und die Betroffenen damit in Gefahr bringt, muss bis zu drei Jahre in Haft.

Härter bestraft werden darüber hinaus verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslimen sowie gegen Homosexuelle und Behinderte. Herabwürdigende Briefe oder Mails gelten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden - diese Lücke im Strafrecht wurde nun geschlossen.

Und nun kommen wir zum Unterbau obiger Ausführung...

NetzDG

§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

(1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein bei der Wahrnehmung des Inhalts leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares, leicht bedienbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.
(2) Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks
1.
unverzüglich von der Beschwerde Kenntnis nimmt und prüft, ob der in der Beschwerde gemeldete Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist,

2.
einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt;
dies gilt nicht, wenn das soziale Netzwerk mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen längeren Zeitraum für die Löschung oder Sperrung des offensichtlich rechtswidrigen Inhalts vereinbart hat,
3.
jeden rechtswidrigen Inhalt unverzüglich, in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt;
die Frist von sieben Tagen kann überschritten werden, wenn
a)
die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder erkennbar von anderen tatsächlichen Umständen abhängt; das soziale Netzwerk kann in diesen Fällen dem Nutzer vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Beschwerde geben,
b)
der Anbieter des sozialen Netzwerks die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde einer nach den Absätzen 6 bis 8 anerkannten Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung überträgt und sich deren Entscheidung unterwirft,
4.
im Falle der Entfernung den Inhalt zu Beweiszwecken sichert und zu diesem Zweck für die Dauer von zehn Wochen innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft,
insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) (ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1) und der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1; L 263 vom 6.10.2010, S. 15), die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist, speichert,
5.
[ff.]

Noch mehr? Dann hier entlang: Die Falle schnappt zu

Warum ich das ausführe:

Wir alle haben uns aus Gründen tiefer Frustration angewöhnt, das ein oder andere Arxxxloch hier ehrverletzend zu betiteln.
Um das Gelbe nicht in die Bredouille zu bringen (auch wenn es eine schöne Ecke von Frankreich ist...), müssen wir alle gesammelt ein Augenmerk auf unsere Ausdrucksweise legen.

Auch wenn uns während des Schreibens danach ist...[[top]]

Könnte mal einer vorbeistolpern (vielleicht liegt das Gelbe ja schon unter Dauerbeobachtung?) und sich aufregen - dann kriegt der Chef die Backen aufgepustet [[nono]]

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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