Das Grundgesetz hat Verfassungsrang, alle anderen Gesetze unterstehen daher dem GG.

Linder, Dienstag, 22.06.2021, 14:00 (vor 1669 Tagen) @ Sorrento2424 Views

Auch Parteien - oder sollte ich sagen gerade Parteien - müssten sich daran halten.

Ansonsten könnte jeder X-Beliebige rechtsfreie Räume schaffen und tun und lassen was ihm beliebt.

Denn übertrieben und vereinfacht würde das bedeuten: Ich könnte einen Verein gründen, mich zum lebenslangen 1. Vorstand machen und in die Statuten schreiben, dass ich Jeden standrechtlich erschießen darf, der in irgendeiner Weise aus der Reihe tanzt.

SOOO NICHT!!!

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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇


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