Klarer Fall von Sexismus und Geschlechterdiskriminierung bei den GRÜNEN ..
§1 Mindestquotierung
(1) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen; wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Postitionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich.
(2) .........
Das bedeutet doch, dass Frauen AUCH mehr als nur die Hälfte der Gremien, Kandidatenlisten und Ämter besetzen dürfen. Den Männern aber steht höchstens die Hälfte zu .. weniger als die Hälfte ist also zulässig.
§2 Versammlungen
(1) Präsidien werden mindestquotiert besetzt. Die Versammlungsleitung wird mindestens zur Hälfte von Frauen übernommen. Das Recht von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten, ...
(2) ......
Auch hier wieder: Den Frauen steht mindestens die Hälfte des Machtkuchens zu .. aber mehr als die Hälfte ist zulässig. Männern steht nur höchstens die Hälfte zu .. weniger ist aber gerne möglich.
Eigentlich ist diese Partei von Männern nicht wählbar.
Mit Gruß, Beo2