Die Kryptowertetransfer-Verordnung und die Angst vor den "unhosted wallets"

Ganapati, Freitag, 28.05.2021, 09:30 (vor 1065 Tagen)2293 Views

Hallo Leser & Schreiber im Gelben Forum,

es heißt die Kryptos sind auf dem Stand des Internets von ca. 1998. Sie werden also die finanzielle Freiheit ("Freedom for the unbanked") in den nächsten 12 Jahren so transformieren, wie das Internet die Freiheit auf Meinung und Information verbreitet hat.

Ich war in den letzten Jahren sehr ruhig hier, habe aber immer mitgelesen. Gelb ist eine schöne Farbe, wenn das Gelb hell strahlt.

PoW und PoS sind spannende Themen und ich verfolge auch die aktuelle Entwicklung von DeFi und jetzt die Meme-Coins, auf die ich aufmerksam wurde als sich die Ereignisse um die Reddit-Communities WallStreetBets ( --> 10M User) und die short squeezes rund um die GameStop Aktie entwickelt haben. 2021 sind die Kryptos explodiert und social communities haben ihre Marktmacht entdeckt. Beides zusammen hat Aufmerksamkeit erzeugt. Jetzt gibt es eine konzertierte Aktion rund um den Globus: China erhöht den Druck auf Krypto-Miner, POTUS Biden verkündet kurz vor einem technischen Chart-Durchbruch beim Rebound im aktuellen Bitcoin-Crash staatliche Regulierungen, die kommen sollen für BTC-Transaktionen über 10000 USD. Andere Länder wie Türkei & Iran melden Reglementierungen bei Kryptos und jetzt möchte Olaf Scholz schnell den "Digital Euro" und das Bundesfinanzministerium will eine Kryptowertetransfer-Verordnung ab 2023 mit Einsicht in Kryptotransaktionen Link hier oder hier. Die Angst vor dem Kontrollverlust kann man direkt riechen:

  • "Demnach sollen Bürger maximal 3.000 E-Euro in ihrer “Wallet” halten können."
  • Sofern die Transaktion nicht über einen Dienstleister abgewickelt wird, sind Sender und Empfänger dafür verantwortlich, “dass Namen und Anschrift der Transaktionsbeteiligten ermittelt und gespeichert werden”. Der “Verpflichtete” müsse zudem sicherstellen, dass “der ermittelte Name und die Anschrift jeweils zutreffend sind”.
  • Sie nennen ein normales Wallet was nicht auf einer KYC-Exchange ist "unhosted wallets": Sofern die Transaktion nicht über einen Dienstleister abgewickelt wird, sind Sender und Empfänger dafür verantwortlich, “dass Namen und Anschrift der Transaktionsbeteiligten ermittelt und gespeichert werden”. Der “Verpflichtete” müsse zudem sicherstellen, dass “der ermittelte Name und die Anschrift jeweils zutreffend sind”.


Gruß
Ganapati


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