Hell: Etwas sehr albern, bei Staaten die absolute Goldmenge anzugeben ...

Lenz-Hannover, Sonntag, 02.05.2021, 15:40 (vor 1062 Tagen) @ Herzdame1880 Views

wenn, bitte immer pro Kopf oder BIP o.ä..
Identisch wäre ein gestrenger Blick auf die Bilanz der SNB sinnvoll (pro Kopf/BIP )

Zum Kommunisten Artikel bei Agrarheute:
.. . Eine weit größere Einschlagsbeschränkung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt hätte den Waldbesitzern geholfen, um die massive Marktstörung zu regulieren.

Marktgeschrei und härtere staatliche Planwirtschaft gefordert?
Ich verstehe es nicht, der Spruch von jedem Wald-Fond Verkäufer ist: Wenn der Preis nicht stimmt, lässt man es halt weiter wachsen. Abholzen in Rumänien o.ä. interessiert hier nicht sonderlich.
Fiese Windschäden wäre halt zu versichern, dass wäre zwingend, weil der Wald ja meist örtlich ein echtes Klumpenrisiko ist.
Inwieweit Schäden auch durch Monokulturen, falsche Standorte o.ä. entsteht, entzieht sich meiner Kenntnis, aber man schreit halt "Klimawandel" und fordert Staatsknete.

Forstschäden-Ausgleichsgesetz: Das sind Ihre Steuervorteile
Für Waldbesitzer bringt die Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes steuerliche Erleichterungen. Wie Ecovis-Steuerberaterin Juliane Kahlich erläutert, dürfen Steuerpflichtige, die nicht buchführungspflichtig sind und den Gewinn nicht durch Bilanzierung ermitteln, zur Abgeltung der Betriebsausgaben im Jahr der Einschlagsbeschränkung 90 Prozent der Einnahmen abziehen. Außerdem gilt für alle Kalamitätsnutzungen ein ermäßigter Steuersatz bei der Einkommensteuer.

Auch hier wieder Deutschland im voll GAGA-Modus, wie kann es sein, dass Kleinunternehmer keine halbwegs ordentliche Einnahme- / Ausgaberechnung machen müssen?
So etwas ist wesentlich, um einen Überblick über seine wirtschaftliche Situation zu haben, "fair" und sauber wäre, wenn man dann Verluste / Gewinne zwischen einzelnen Jahren schieben kann.
PS: So ein "Geschiebe" wäre auch eine saubere Corona Hilfe gewesen, auf Antrag 1/2 der Gewinne aus 2018 + 2019 nach 2020 beamen, für 2018 + 2019 neue Steuerbescheide mit entsprechender Erstattung.


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