Fatale Wende in unserem Rechtssystem: Weg vom Römischen Recht, hin zum Gesinnungsstrafrecht

Socke ⌂, Sonntag, 07.02.2021, 21:36 (vor 1166 Tagen) @ Oblomow3028 Views

Was man seit Jahrzehnten beobachten kann und verstärkt in den letzten Jahren, ist die Abkehr vom Römischen Recht und Hinwendung zu einem Gesinnungsstrafrecht.
Merkmal eines Gesinnungsstrafrechts sind unterschiedliche Strafmaße für gleiche Tatbestände aber in Abhängigkeit davon wer es getan hat.
Das hat dann so merkwürdige Dinge zur Folge, dass Zugereiste straflos ausgehen oder mit einer ganz minimalen Bewährungsstrafe bei Urteilen in Form "Du-Du,-das-macht-man-aber-nicht" in Freiheit bleiben, bei gleichzeitiger schwerster Bestrafung von Ur-Einwohnern in vergleichbaren Fällen.
So auch bei dieser angeblichen Aufarbeitung der Geschichte eine drohende Verurteilung dieser alten Dame ohne persönliche Schuld, ohne persönliches Handeln, allein durch Anwesenheit am falschen Ort. Allein das Eröffnen des Verfahrens und Prozesses zeigt, wohin die Reise geht.
Auch andere Urteile fallen in eine solche Kategorie: Man erinnere sich an den jahrelangen Audi-Prozess ("NSU"), mit Verurteilung einer Person wegen Morden und Totschlag, die sie gar nicht begangen hat. Es gib noch viele weitere Beispiele.
Eine sehr unschöne Entwicklung. Einer Demokratie nicht würdig. Aber das ist ein anderes Thema.

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