Beihilfe
Servus Oblomow,
Mord verjährt nicht, und das gehört sich auch so. (Bzw. in diesem Fall wird die Anklage wohl auf Beihilfe zum Mord lauten.)
Leider werden die Morde an Deutschen im Jahr 1945 nicht in derselben Weise verfolgt.
Zum Beispiel die in den Rheinwiesenlagern:
https://www.youtube.com/watch?v=bl9pvPekcdo&t=56s
Gruß
Talleyrand