Pardon, doch noch eine Rückfrage

solstitium, Freitag, 05.02.2021, 14:14 (vor 1796 Tagen) @ Rain2246 Views
bearbeitet von solstitium, Freitag, 05.02.2021, 14:41

Hallo Rain,

zunächst Danke für die wirklich guten Ratschläge und Hinweise.
Bei Gericht allerdings gibts wohl die Einschränkung, dass man alle noch so winzigen harmlosen Taschen-Messer und weitere diverse Metalle ablegen muss und ansonsten durch den Scanner wie beim Flughafen geht, also der Aufwand ziemlich erheblich erscheint!

Ferner schreib ich einfach mal hier, obgleich das als Antwort auch an Andere gilt, für Dich nur die rein rechtliche Frage am Ende.

Was wir in dem Fall der Notdurft selber machen, ist zwar ne schöne Maßnahme und Idee, aber ich war nicht der Gast des Kneipiers, ich stand daneben und bekam das mit.

Waldweg kennen wir auch, aber nicht alles ist so gebaut, wie das Nachbarland Tschechien, wo das pro km an fünf Stellen möglich wäre.

Die städtische Agglomeration in den dicht besiedelten Gebieten beispielsweise Rhein Hessen oder Baden Württemberg oder Sachsen Anhalt, bieten derlei Möglichkeiten je nach Lage zuweilen innerhalb 30 Minuten eben nicht!

Man sieht vielmehr, dass Waldbesitzer die Waldwege-Zufahrt, weil sie gezielt dafür genutz worden sind, tausendfach verunmöglichen. Es ist für die erkennbar dann nämlich ein Müllporoblem!

Auf der anderen Seite gibt es ja Verbote diesbezüglicher Tätigkeiten in bestimmten öffentlichen Parks, ist also ordnungsgeldbewehrt.

Was also soll eine Kommune oder Landstraßenbetreiber dazu veranlassen, eine öffentliche Toilette zu bauen.
Die machen nichts, wofür es nicht ein Gesetz gibt, denn die Ausgaben müssen ja im Haushalt auch begründet sein.

Ergo muss es etwas geben.

Jeder grüne Wiese Konzertveranstalter muss für die Genehmigung des Events Toiletten nachweisen!

Bei Einkesselung von Demonstranten durch die Polizei, können i.d.R. alle, die auf Toilette müssen, aus dem Kessel heraus, notfalls in Begleitung!

Das Ding heißt nicht von ungefähr NOT-durft, also die Person befindet sich in Not!

Man schickt also Notleidende mit einem Schulterzucken und dem Verweis auf Coronaverordnungen einfach wieder weg?

Wer dies verwehrt, macht sich nach meinem Verständnis der unterlassenen Hilfeleistung straffällig, einem Menschen in Not, nicht geholfen zu haben!

Welche Folgen das im Einzelnen „hätte Fahrradkette“, ist doch komplett Spekulation.
Wer soll wem was unter welchen Umständen beweisen, das empfinde ich als unsachlich.

Die Notdurft zu verweigern kann unmöglich straffrei sein! (siehe Polizeikessel, auch diese verhält sich streng nach Gesetz)

Gibt es evtl. irgendwelche nicht pauschal auffindbare Verwaltungsvorschriften, wo darüber Text zu finden ist?

(Gruselig, worüber man sich in Deutschland 2021 öffentlich, weil inhaltlich im Lösungsweg brutalst problembefaftet, unterhalten muss! Nochmals Entschuldigung dafür!)

PS: "Training im Kindesalter": Das durchschnittlich längere "zurückhalten" ist bei manchen Menschen (Frauen tun das gerne) ebenfalls ursächlich für Erkrankungen die spontan bei Antibiotika-Gabe endet, erstmal!
Das wäre und ist nämlich tatsächlicher gelebter echter "Fremdschutz" Bedürftigern hier zu helfen mit echten Krankheitsfolgen, nicht das Maskentheater da draußen!" "Dem Wohl des deutschen Volkes" als politisch Verantwortlicher zu dienen, da kann doch die Ermöglichung der Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit nicht ausgenommen worden sein.
Die Coronaverordnung in der Umsetzung und Auflage gegenüber dem Kneipier dient also nicht dem Volkswohl, sondern dem Gegenteil!

PPS
Hab noch recherchiert:
Der Begriff Gefahr für Leib und Leben unterliegt auch diversen Einschränkungen. So begibt sich beispielsweise jeder, der ein Auto fährt, automatisch durch die Tatsache, dass er in einem Auto sitzt und es führt, in die Gefahr für Leib und Leben.

https://www.juraforum.de/lexikon/gefahr-fuer-leib-und-leben

Wo sich für mich die Frage stellt, wieso Leib (also Körper) UND Leben, also geht es nicht NUR um Lebensgefahr! Genaugenommen müsste es dann allerdings Leib ODER Leben heißen.

Und was schreibt man vorweg?
Wird in jedem Bundesland anders definiert!
Na da kann man ja was mit anfangen! (Kopfschütteln ggü. dieser wischi waschi Gesetzgebung)

Also führt die Beantwortung der Ausgangsfrage (Notdurft verwehren strafbar?) womöglich in die Definition "Leib und Leben" je nach Bundesland?

Noch ein Hinweis:
(Die städtische bzw. öffentliche Dienst Mitrarbeiterin (s.o.) berief sich auf ihre Fachkenntnisse aus der DDR)


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