Strafvorschriften

Rain, Freitag, 05.02.2021, 12:33 (vor 1796 Tagen) @ solstitium2572 Views

Lieber Solstitium


unterlassene Hilfeleistung ist nur strafbar, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

Ansonsten müsste der Bürger verpflichtet werden.

Daß es Vereinbarungen mit Gaststätten geben soll, hab ich auch schon gehört, aber nicht auf Korrektheit recherchiert.

Wer es dringend hat und gerade in der Innenstadt ist, also kein Friedhof in der Nähe ist:

Gerichte sind tagsüber geöffnet und haben Toiletten, die zugänglich sind.

Ebenso Bibliotheken und Rathäuser.

Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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