♦ Frage: welche Folgen hat es, wenn man zum Corona-Test aufgefordert wird und man nimmt den Termin nicht wahr?

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 11:18 vor 1829 Tagen 6363 Views

bearbeitet von Fleet, Donnerstag, 17.12.2020, 11:21

Hallo zusammen,

aus Zeitmangel kurz und knapp.

Die Fragen, die zu klären sind, welche Folgen hat es und evtl. welche Maßnahmen werden gegen Personen getroffen, die nicht zum Testtermin erscheinen?

Welche Folgen hat es, wenn man der Aufforderung zur Bekanntgabe direkter Kontaktpersonen aufgefordert wird und dem nicht nachkommt, bzw. hier die "Aussage" verweigert.

Bei den Antworten bitte von groben Spekulationen absehen. Ehrfahrungsberichte wären sehr hilfreich.
Besonders hilfreich wären rechtlich begründete Grundlagen.

Zur Situation und ein Informationsschreiben:


"Zu den gestern gemeldeten Fällen, die den Kindergarten und Hort betreffen, gibt es folgenden Stand:

Im Gemeindezentrum "xxx" wurden drei Personen positiv getestet, für 16 Personen wurde Quarantäne angeordnet.
In der Kita "xxxxx" und dem Hort in "xxxxx" wurden zwei weitere Personen positiv getestet. Für 44 Kinder aus der Kita und 56 Kinder aus dem Hort wurde Quarantäne angeordnet.
"


Die Eltern eines betroffenen Kindes, die zu der generellen Info (oben) über einen Gruppenchat dann zusätzlich telefonisch informiert wurden, wurden aufgefordert, ihr Kind entsprechend der Verordnung in häusliche Quarantäne und entsprechender Isolation zu nehmen. Gleichzeitig wurde vorab informiert, dass das Kind am 21.12. zum Test müsse.

Wichtig: bis dato gibt es dazu kein offizielles Schreiben. Ein Schreiben soll später erfolgen, da das für das Gesundheitsamt stellvertretend tätige Gemeindezentrum derzeit überlastet sei.

In einem konkreten Fall wurden die Eltern zum Test aufgefordert, weil das Kind bereits positiv getestet wurde.

[Welche Folgen also hat es, wenn seitens der Eltern der Testtermin für das Kind nicht wahrgenommen wird?
Welche Folgen hat es, wenn die nach einem positiven Test des Kindes ermittelten Kontaktpersonen zum Test aufgefordert werden und diesen nicht wahrnehmen?
Welche Rechtsgrundlage existiert, wenn die Namen von Kontaktpersonen nicht bekanntgegeben werden?

Droht u.U. Kindesentzug durch das Jugendamt?
Drohen Zwangsmaßnahmen zur Durchführung des Tests?
Kommt es zum Zwang und eidesstattlicher Aussage die Kontaktpersonen bekanntzugeben?
]

Danke für eure Meinung und Unterstützung

Fleet

--
"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

In Kürze

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Donnerstag, 17.12.2020, 12:13 vor 1829 Tagen @ Fleet 5927 Views

Grundsätzlich: Die Entnahme der Probe aus dem oberen Rachenraum zum Zwecke der Verarbeitung in einer PCR-Maschine (sog. PCR-"Test") stellt einen invasiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen dar und steht damit unter Richtervorbehalt. Sprich: Ohne ordentliches Verfahren mit Anhörung usw. keine durchsetzbare Anordnung (und auch keine beitreibbaren Ordnungsgelder).

Ich persönlich würde mir hier kompetente (!) anwaltliche Unterstützung suchen. Die Drohkulisse der Behörden stellt sich im vom streitbaren Skeptiker geführten OWi-Verfahren denn auch regelmäßig als Fata Morgana heraus, wie man so hört.

Unmittelbar von Interesse sind hierzu die Ausführungen der Mitglieder der Anwaltskanzlei Antonia Fischer zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=Wt80tFNi5Do

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Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

Stand des Videos ist vom 18.10.2020 - jetzt aber ist ein Gesetzt Grundlage

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 12:31 vor 1829 Tagen @ Julius Corrino 4662 Views

Hallo Julius,

vielen Dank für eine erste Antwort.
Da ich nicht weiß, ob du vom Fach bist, dennoch die Frage, sind die Inhalte des Videos nach Schaffung des neuen Gesetzes immer noch gültig? Kannst du das beurteilen?

Herzliche Grüße

Fleet

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Ich bin nicht vom Fach und kann daher auch keine Rechtsberatung erteilen.

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Donnerstag, 17.12.2020, 12:58 vor 1829 Tagen @ Fleet 4380 Views

Die Argumentation verläuft entlang der Linie "Ordnungswidrigkeitsverfahren versus Verwaltungsverfahren" respektive der Frage "Auf wem ruht die Beweislast?" – Daran dürfte wohl auch die Neufassung des IfSG vom November nichts geändert haben.

Wäre ich selbst betroffen, würde ich umgehend einen geeigneten Advocaten hinzuziehen.

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- Luc Ferrari

Falsch! Das Ermächtigungsgetz erlaubt das adhoc und unter Androhung von Bußgeld

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 17.12.2020, 14:10 vor 1829 Tagen @ Julius Corrino 4782 Views

Wir haben so ein Schreiben zuhause, für die jüngste Tochter wurde Test und Quarantäne angeordnet.

Im Rechtsbehelf wird auf verschiedene Rechtsmittel hingewiesen, IMMER mit dem Zusatz, dass diese aufgrund der Gefährdung der Allgemeinheit keinen aufschiebenden Charakter hat.

Widerstand wir erstmal, zumindest von unserem Ordnungsamt, mit 5.000.-€ Bußgeld belegt.

Dass der 4 seitige Brief auf den 8.12. datiert ist, am 9.12. bei uns eintraf und Quarantäne ab dem 30.11. (Ja- !!) anordnete, klemme ich mir genauso, wie den Hinweis, dass das Behördengeschmeiss eine 11 jährige anschreibt und nicht deren Erziehungsberechtigten...

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Anwalt. (oT)

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Donnerstag, 17.12.2020, 14:55 vor 1829 Tagen @ der_Chris 4084 Views

.

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Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

Schlussfolgerung, wenn deine Einlassung rechtssicher ist - kann so auch eine Impfung durchgesetzt werden

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 16:16 vor 1829 Tagen @ der_Chris 4327 Views

Hallo Chris,

vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.

In den Zusammenhang eine Bitte an alle Beitragsschreiber, sich möglichst gemäßigt auszudrücken.
Diesen Thread möchte ich gerne den in meinem Umfeld Betroffenen zur Verfügung stellen.
Um die Glaubhaftigkeit zu sichern finde ich Ausdrücke wie

"dass das Behördengeschmeiss eine 11 jährige anschreibt"

eher ungeschickt. Aber das nur am Rande.

Vielmehr interessant ist es nun, in Ableitung deiner Darstellung, zu ermitteln, ob eine (Zwangs-Impfung) auf diesem Wege
ebenfalls durchsetzbar ist. Natürlich nur denn, wenn hier die Durchsetzung auf Grund des erwähnten "Bevollmächtigungsgesetzes" rechtssicher ist.

Spannend

Fleet

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Ich zitiere mal aus dem 4 seitigen Anschreiben

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 17.12.2020, 17:33 vor 1829 Tagen @ Fleet 4588 Views

bearbeitet von der_Chris, Donnerstag, 17.12.2020, 17:39

Rechtsfolgen kraft Gesetz der Unterwerfung einer Beobachtung:

Wer einer Beobachtung (nach §29 IfSG) unterworfen ist, hat die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten (vgl. §29 IfSG Abs. 2 i.V.m. §25 Abs.3).

Betroffene können durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden, Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußeren Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden, sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen.

Darüber hinausgehende invasive Eingriffe sowie Eingriffe, die eine Betäubung erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des/der Betroffenen vorgenommen werden.
Eine unter Beobachtung stehende Person ist ferner verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder Untersuchung den Zutritt zu seiner/ihrer Wohnung zu gestatten, auf Verlangen ihnen über alle seinen/ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft zu erteilen.

§75 Abs. 1 IfSG über die Strafbarkeit der Zuwiderhandlung findet hier ebenfalls Anwendung.

FETT von mir hervorgehoben

Anm.: Merkt ihr was? Angst und Schrecken verbreiten mit Worten wie: dulden, verpflichtet, gestatten
Unverletzbarkeit der Wohnung?
Abstrich Mund-Rachenraum ist demnach kein invasiver Eingriff, der eingewilligt gehört.
Meine Lesart ist da eine ganz andere, als es womöglich juristisch Bestand hat.

Aber Otto und Maria Normalo erschrecken sich zu Tode bei so einem Schreiben...

Schreibt man das einer 11 Jährigen?
...oder vielleicht doch besser den Erziehungsberechtigten?

EDIT: Das Schreiben kam per Zustellurkunde![[applaus]]

--
Gruß
Der_Chris

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Ich ergänze kurz und kommentarlos um den Wortlaut der Gesetzestexte

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 17:42 vor 1829 Tagen @ der_Chris 4129 Views

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 29 Beobachtung

(1) Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können einer Beobachtung unterworfen werden.
(2) Wer einer Beobachtung nach Absatz 1 unterworfen ist, hat die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten. § 25 Absatz 3 gilt entsprechend. Eine Person nach Satz 1 ist ferner verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten, auf Verlangen ihnen über alle seinen Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft zu geben und im Falle des Wechsels der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes unverzüglich dem bisher zuständigen Gesundheitsamt Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht gilt auch bei Änderungen einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 1 oder in Einrichtungen im Sinne von § 23 Absatz 5 oder § 36 Absatz 1 sowie beim Wechsel einer Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von § 33. § 16 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz)

§ 75
Weitere Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 30 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, zuwiderhandelt,
2. entgegen § 42 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 5 Satz 1, oder § 42 Abs. 3 eine Person beschäftigt oder eine Tätigkeit ausübt,
3. ohne Erlaubnis nach § 44 Krankheitserreger verbringt, ausführt, aufbewahrt, abgibt oder mit ihnen arbeitet oder
4. entgegen § 52 Satz 1 Krankheitserreger oder Material abgibt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 oder Abs. 2 Nr. 4 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
(3) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat in anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist.
(4) Handelt der Täter in den Fällen der Absätze 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 24 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1, eine Person behandelt.

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Das Entnehmen eines Abstriches durch die Nase im oberen hinteren Rachenraum...

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Donnerstag, 17.12.2020, 19:00 vor 1829 Tagen @ der_Chris 4238 Views

...ist nach meinem letzten Kenntnisstand durchaus eine invasive medizinische Untersuchung, die der Zustimmung des Betroffenen bedarf.

Soweit für mich erkennbar, sind §25 Abs. 3 sowie der §29 in der neuen Fassung des IfSG übrigens nach wie vor identisch mit der alten Fassung von 2016. Eine geänderte Intention des Gesetzgebers sollte sich aus diesen Vorschriften somit nur schwerlich ableiten lassen.

Wie gesagt: Einen Anwalt hinzuziehen, und das schnell. In Schreiben vom Amt steht gerade im genannten Zusammenhang generell viel gruseliges Zeug mit schlimmen Drohungen.

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- Luc Ferrari

Hast du Deine Sicht mit dem Video oben verlinkt vorher abgeglichen?

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 16:45 vor 1829 Tagen @ der_Chris 3884 Views

Hallo Chris,

ich habe das Video mal an die betreffende Stelle vorgespult.
Hier ist ein Anwalt der Meinung, dass Bußgelder nicht durchsetzbar sind:

https://youtu.be/Wt80tFNi5Do?t=570

LG

Fleet

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Österreich, Quarantäneanordnung, Aufhebung durch Richter

b.o.bachter @, Donnerstag, 17.12.2020, 19:35 vor 1829 Tagen @ der_Chris 3927 Views

In einem Gespräch (16 Minuten) wird der Fall geschildert. Vielleicht ist die Kenntnis des Vorganges ja auch hilfreich für Betroffene in Deutschland:

https://www.youtube.com/watch?v=06vi5ejppFo

Aus der Beschreibung:

Frau „X“ aus „Y“ hat mit Hilfe ihres Anwalts Dr. „Z“ beim Bezirksgericht Beschwerde gegen den Quarantänebescheid ihres 5-jährigen Kindes eingereicht und in der Gerichtsverhandlung Recht bekommen! Der Quarantänebescheid wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben! Ein derartiges Verfahren kann bei jedem Bezirksgericht eingeleitet werden, im Notfall ist es auch ohne Rechtsanwalt möglich. Das Gericht muss innerhalb einer Woche eine mündliche Verhandlung anberaumen. Das Verfahren ist NICHT mit Kosten verbunden.

Viel Erfolg und wenig Ärger an @der_Chris und @Fleet!

Bitte Anwalt übergeben, der noch "alle beisammen" hat

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 12:29 vor 1829 Tagen @ Fleet 4806 Views

Stell doch bitte mal das Original ein.

Erfahrungsgemäß kommen dann Hinweise von mir zu Kardinalfehlern.

Beispiel:

Mein letzter Gerichtsfall war Kündigung durch Arbeitgeber.

Der hat seinem Stellvertreter ne Mail mit der Kündigung geschickt und der Stellvertreter hat sie mir in den Briefkasten geworfen.

Bei der Mail ging natürlich die Originalunterschrift verloren...

Habe dann noch ein paar Monate Gehalt (auf der Coutch) bekommen, Formfehler...

Für Interessierte:

Von Unterschrift ganz zu schweigen.


LG
D-Marker

Informatiosgrundlage

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 12:40 vor 1829 Tagen @ D-Marker 4753 Views

Hallo D-Marker,

der von mir im Ausgangstext zitierte Text ist die bislang einzig vorliegende schriftliche Information.
Dieser Text wurde im Kita Gruppenchat eingestellt durch eine stellvertretende Person aus dem Umfeld der Kita oder Gemeinde.

"Zu den gestern gemeldeten Fällen, die den Kindergarten und Hort betreffen, gibt es folgenden Stand:

Im Gemeindezentrum "xxx" wurden drei Personen positiv getestet, für 16 Personen wurde Quarantäne angeordnet.
In der Kita "xxxxx" und dem Hort in "xxxxx" wurden zwei weitere Personen positiv getestet. Für 44 Kinder aus der Kita und 56 Kinder aus dem Hort wurde Quarantäne angeordnet."

Alles andere ist, wie beschrieben, bisher lediglich mündlich, bzw. telefonisch durch einen Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt. Die Ausdrucksweise war formlich und offiziell.

Eine schriftliche Einlassung vom Gesundheitsamt oder der Gemeinde liegt bisher nicht vor.
In einem anderen Fall kam ein entsprechendes Schreiben erst einen Tag vor Test-Termin.

LG

Fleet

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Also nichts Gerichtsfestes

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 12:58 vor 1829 Tagen @ Fleet 4575 Views

Und gegen Gerüchte ist schlecht klagen.
Verstehe Deine Besorgnis, aber momentan hast Du offensichtlich nichts zu befürchten.

So weit ich es erkennen kann, fehlt zumindest eine behördliche Anordnung.

Nebenbei, aus Erfahrung:

Selbst Bundestagsabgeordnete dringen auf z.B. freiwillige Quarantäne bei der Vermutung von Kontakt mit COVID-Positiven.

Mag ja ehrenrührig sein. Wer kommt für Arbeits/Gehaltsausfall auf?

Bei Anordnung Gesundheitsamt kein Problem.

Aber!


LG
D-Marker

Wichtig: bis dato gibt es dazu kein offizielles Schreiben.

SevenSamurai @, Donnerstag, 17.12.2020, 16:27 vor 1829 Tagen @ Fleet 4037 Views

Wichtig: bis dato gibt es dazu kein offizielles Schreiben.

Dann hat sich das Ganze bereits erledigt.

Alles andere könnte von einem Witzbold stammen.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Da mit größter Sicherheit davon auszugehen ist, dass ein Schreiben folgt, hat sich das nicht erledigt (oT)

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 16:43 vor 1829 Tagen @ SevenSamurai 3783 Views

*

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Aber ohne ein offizielles Schreiben weisst du doch gar nicht, was die tatsächlich wollen. Was ganz konkret verlangt wird. (oT)

SevenSamurai @, Donnerstag, 17.12.2020, 17:05 vor 1829 Tagen @ SevenSamurai 3755 Views

nix

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

mündlich würde bereits das genaue Datum des Prüftermins zum 21.12. bekanntgegeben. (oT)

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 17:17 vor 1829 Tagen @ SevenSamurai 3724 Views

.

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Fazit bis dato: nicht auf eine Terminverweigerung abstellen, sondern bei der "invasive" Behandlung ansetzen? (oT)

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 17:37 vor 1829 Tagen @ Fleet 3754 Views

.

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Nö, das geht schief, siehe hier

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 17.12.2020, 17:42 vor 1829 Tagen @ Fleet 4304 Views

https://dasgelbeforum.net/index.php?id=548998

--
Gruß
Der_Chris

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Zu der verlinkt genannten gesetzlichen Rechtsgrundlage bedarf es noch eines individualisierenden behördlichen Bescheides (Verwaltungsakt, Anordnung) (mT)

Wayne Schlegel @, Donnerstag, 17.12.2020, 18:48 vor 1829 Tagen @ der_Chris 3915 Views

Weiß nicht, ob das auf diesem bis dato Exoten-Rechtsgebiets nun ein Beobachtungsfestsetzungsbescheid ist oder wie der sonst heißen mag.
Wahrscheinlich sind parallele Duldungsbescheide gegenüber Erziehungsberechtigte/sonstige Rechtsträger notwendig.

Es muss dabei behördlicherseits immer individualisiert die Verhältnismäßigkeit der konkreten Eingriffe (geeignet, erforderlich, angemessen) im Einzelfall geprüft werden, z.B. krankes Baby anders als Epileptiker anders als Zehnkämpfer anders als Angstdepressiver ....). Behörde muss also für Rechtmäßigkeit ihres Handelns alle ihr bekannt gemachten oder sich aufdrängenden RELEVANTEN Umstände einstellen. Aus Behördensicht sollte sie dies gut beweisbar, also unter schriftliche Nennung machen.

Da sind jede Menge Form- und Abwägungsfehler denkbar und passieren bestimmt auch mangels Fachpersonal/Erfahrungsschatz.

Das wiederum kann nur ganz konkret im Einzelfall ein FACHANWALT für VERWALTUNGSRECHT (GESUNDHEITSRECHT ...) wirklich beurteilen (kein Wald- und Wiesenprivatrechtsanwalt!), um evtl. Erfolgsaussichten eines Antrages auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfes nach §80 VwGO überprüfen zu können.

Obiges natürlich ohne jede Gewähr, nur allgemein-abstrakte Infos.

Das Wichtigste wird immer wieder vergessen

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Donnerstag, 17.12.2020, 23:37 vor 1828 Tagen @ Wayne Schlegel 4027 Views

bearbeitet von Rainer, Freitag, 18.12.2020, 00:16

Im neuen Infektionsgesetz wird von einer "Infektion" gesprochen. Der PCR-Test ist gerade nicht in der Lage, eine Infektion nachzuweisen. Das seht auch in der Produktinformation.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist

1. Krankheitserreger: ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,
2. Infektion: die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
3. übertragbare Krankheit: eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit,
3a. bedrohliche übertragbare Krankheit: eine übertragbare Krankheit, die auf Grund klinisch schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann,
4. Kranker: eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist,
5. Krankheitsverdächtiger: eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen,
...

Bei der Hexenverfolgung wurde auch durch sogenannte "Test" das Vorhandensein von Hexen als offensichtliche Wahrheit betrachtet.

PCR-Methode untauglich zur Infektionsfeststellung
https://rundekante.com/pcr-methode-untauglich-zur-infektionsfeststellung/

Portugiesisches Berufungsgericht haelt PCR-Tests fuer unzuverlaessig
https://rundekante.com/portugiesisches-berufungsgericht-haelt-pcr-tests-fuer-unzuverlae...

Die PCR-Methode ist kein test und kann keine Infizierung feststellen
https://rundekante.com/die-pcr-methode-ist-kein-test-und-kann-keine-infizierung-festste...

Gerade das neue Infektionsschutzgesetz bietet jede Menge Munition, um den PCR-Test als sinnlos zu verweigern.

Rainer

--
Ami go home!
RundeKante
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Ja schon, aber wer die Macht hat, bestimmt die Regularien.

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Freitag, 18.12.2020, 07:13 vor 1828 Tagen @ Rainer 3627 Views

Wenn der, der dich wegschließen kann sagt, dass der PCR Test geeignet ist, dann machste garnix.

In den letzten 15 Jahren stelle ich vermehrt fest, dass diejenigen, die sich Kraft übertragenem Amtes für Mächtig halten, mit dem Holzhammer agieren.

Wenn du vor der Wand stehst, schaust du nicht, ob es links oder rechts einen Weg vorbei gibt. Nimm einfach mehr Anlauf...
Es ist zum Mäuse melken.

--
Gruß
Der_Chris

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Das Gefühl der Ohnmacht

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Freitag, 18.12.2020, 08:45 vor 1828 Tagen @ der_Chris 3643 Views

Guten Morgen Chris,

aus deinen Beiträgen folgere ich das Gefühl von Ohnmacht.
Mir geht es nicht anders. Je mehr man sich damit auseinandersetzt, desto schlimmer wird das Gefühl.

Es ist aber nicht nur dieser Punkt, es kommen weiter Faktoren und Zwänge hinzu.
Schließlich ist man darauf angewiesen, sein Kind in die Betreuung zu bringen, weil Arbeitsplatz und vieles mehr davon anhängt.
Selbst wenn man versucht die Folgen einer "Verweigerung" in Kauf zunehmen, scheitert man spätestens dann, wenn es an die Existenz geht. Sein Kind kann man eben nicht mit auf Arbeit nehmen, oder kostenschwere Betreuung bezahlen.

Die Regierung nutzt diese existenziellen Zwänge auch ganz gezielt.

Der Klageweg ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Advocats Liebling hilft hier leider nicht.

Zudem finde ich hier im Umfeld keinen Anwalt im Fachbereich Verwaltungsrecht o.ä., der am entsprechenden Gericht zugelassen ist.
Die kontaktierten RA haben erklärt einen solchen Fall nicht übernehmen zu wollen.

LG

Fleet

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Ohnmacht, ja ohne Macht

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Freitag, 18.12.2020, 11:35 vor 1828 Tagen @ Fleet 3534 Views

Glück Auf Fleet,

ohnmächtig fühle ich mich seit fast 10 Jahren, was die offiz. Regierungslinie, die Spaltung der Gesellschaft, den Zerfall der Demokratie, die unsägliche Politik by Schreihals angeht.[[wut]]

Dein Eindruck täuscht dich also nicht.

Und es ist auch so, dass ich nicht auf die Seite der Ignoranten wechseln möchte, auch nicht in die Ecke der Systemschädiger, getreu dem Motto "Not kennt kein Gebot", der Schlaue schröpft den Doofen.

Was mir doch sehr hilft, sind die tollen Texte von Egon.

GEDANKEN ZUM JAHRESWECHSEL

Ich hoffe, verbreite Mut und Zuversicht im sozialen Umfeld und versuche hier und da einen Mitbürger an eigenes Denken zu führen. Mehr bleibt mir nicht.
Aber ich bin nicht wehrlos. Rechtsstaat kann ich, damit bin ich beruflich tagein, tagaus konfrontiert.

Das stärkt mich und bringt mich über den Tag.[[hüpf]]

--
Gruß
Der_Chris

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FAQ bei Klagepathen

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Freitag, 18.12.2020, 09:33 vor 1828 Tagen @ der_Chris 3565 Views

Hallo Chris,

https://klagepaten.eu/faq/

Daraus:

"Die Weigerung, sich einem PCR-Test zu unterziehen kann mit einem Bußgeld belegt werden. Allerdings darf kein PCR-Test gegen den Willen des zu Testenden durchgeführt werden. Die Durchführung eines PCR-Tests ist ein körperlicher Eingriff. Sofern keine Einwilligung des zu Testenden iSd. § 228 StGB vorliegt, stellt ein solcher Eingriff eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB dar. Es bedarf einer richterlichen Anordnung, um gegen den Willen einen körperlichen Eingriff durchzuführen.

Das mildere Mittel kann darin bestehen, die 14-tägige Quarantäne einzuhalten. Käme es zu einer solchen Situation empfiehlt Herr Ludwig, dass Betroffene sich mit den Rechtsanwälten:innen von KlagePATEN in Verbindung setzen."

LG

Fleet

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Konspiration

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Freitag, 18.12.2020, 23:23 vor 1827 Tagen @ der_Chris 3477 Views

bearbeitet von Rainer, Samstag, 19.12.2020, 00:06

Ich bin es gewohnt der Staatsmacht mit äußerstem Misstrauen zu begegnen und im Voraus mit Maßnahmen zu agieren, die zu meinem Vorteil sind. Mein Hinweis sollte nur der mentalen Stärkung dienen.
Das letzte für mich wäre, mit rechtlichen Mitteln gegen den Mist vorzugehen. Die staatliche Bürokratie auszutricksen, ist wesentlich erfolgreicher<img src=" />

Während ich mit ehrlicher Arbeit als Selbständiger gerade so auf dreistellige Eurobeträge pro Stunde komme, ist das Studium der Gesetzestexte und das Verhalten der Bürokraten erheblich gewinnbringender. Vierstellige Stundenerträge sind dabei die Normalität.

Leute haltet zusammen. Es lebe die Konspiration!

Rainer

--
Ami go home!
RundeKante
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Kontaktpersonen angeben

Socke ⌂ @, Donnerstag, 17.12.2020, 20:29 vor 1828 Tagen @ Fleet 4199 Views

Klarer Fall, als "Kontaktpersonen" würde ich sofort alle Leute angeben, die ich nicht mag.
Und das mit der Gehirnprobenentnahme durch die Nase/Rachen würde ich mir gut überlegen.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Bist du die über die Folgen von Falschangaben bewusst? (oT)

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Freitag, 18.12.2020, 08:46 vor 1828 Tagen @ Socke 3529 Views

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Aufforderung ignorieren

Socke ⌂ @, Freitag, 18.12.2020, 20:29 vor 1827 Tagen @ Fleet 3683 Views

Jedwede Post vom Amt würde ich mit Hinweis, das sei ja eine Fälschung, ignorieren. Hier der Beweis:
https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article231159062/Unbekannte-versenden-falsche-Q...

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Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Beipackzettel des PCR Test gesucht

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Freitag, 18.12.2020, 08:53 vor 1828 Tagen @ Fleet 3787 Views

Hallo zusammen,

hat jemand einen Beipackzettel eines PCR Tests, auf dem besagter Eintrag über die Nichteignung zur Diagnose zu lesen ist.
Meine Recherchen laufen leider ins Leere.

Danke für eure Hilfe

Fleet

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

This product is for research use only and is not intended for diagnostic use

cassi @, Mitten in der EUdSSR, Samstag, 19.12.2020, 19:57 vor 1827 Tagen @ Fleet 3369 Views

https://dasgelbeforum.net/index.php?mode=entry&id=537804

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Gruß ©
"Dummheit ist ein menschliches Privileg" (S. von Radecki)
"Versuche niemals in keinem System die herrschende Macht mit Vernunftgründen zu überzeugen." (@Meph)

Danke für den Link - Ich hatte das nicht mitbekommen (oT)

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Montag, 21.12.2020, 08:51 vor 1825 Tagen @ cassi 3180 Views

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Oft sehr hilfreich bei juristischen Problemen: juraforum.de

Reikianer @, Sonntag, 20.12.2020, 18:03 vor 1826 Tagen @ Fleet 3323 Views

Hallo Fleet,

wenn du zu einem Fachanwalt gehst, hast du die Meinung eines einzelnen Fachanwalts, bei juraforum.de streiten sich im Idealfall mehrere erfahrene Fachanwälte um die beste Antwort und hauen sich die relevanten Paragraphen und Urteile um die Ohren. Kann auch anders laufen, ein Erstsemester-Student schreibt Mist und danach kommt nichts mehr, beides schon erlebt.

Grundvoraussetzung, um evtl. eine qualitativ hochwertige Antwort zu erhalten: sich strikt an die Anweisungen zur Erstellung einer Anfrage halten.

https://www.juraforum.de/

Viel Erfolg!

Man hat hier tatsächlich Schwierigkeiten, überhaupt einen Anwalt zu finden

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Montag, 21.12.2020, 08:53 vor 1825 Tagen @ Reikianer 3266 Views

Hallo Reinkianer,

interessanter Vorschlag.
Ich sehe mich dort mal um und stelle evtl. einen Beitrag ein.

Herzlichen Dank und viel Gesundheit

Fleet

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