Normen Groß aus Winnenden möchte gerne wissen: Kann ich im Lockdown meine alleinstehende 85-jährige Mutter in ihrem Privathaus besuchen?
Auf jeden Fall - tagsüber darf man für private Besuche jederzeit unterwegs sein, egal ob mit dem Auto, mit Bus und Bahn oder mit dem Fahrrad. Es dürfen sich allerdings auch im privaten Bereich nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen und um 20 Uhr muss man wieder zu Hause sein, aufgrund der Ausgangssperre in Baden-Württemberg.
https://www.swr.de/swr1/bw/programm/lockdown-2020-2021-100.html
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Bedeutet, wer nach 20:00 Uhr noch unterwegs und noch nicht zu Hause ist, der muss versuchen da zu übernachten, wo er sich gerade befindet?
Wer nur, denkt sich eine solche Schei##ße aus?