Juristische Argumentation

Rain, Montag, 26.10.2020, 09:42 (vor 1249 Tagen) @ Zooschauer2797 Views

Lieber Zooschauer,


die Argumentationskette geht so:

Art. 1 GG gibt das Recht in Freiheit zu leben

Art. 19 Abs. 4 GG: Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Infektionsschutzgesetz: Gilt für Kranke, im Seuchenfall, Maßnahmen gegen Gesunde sind dort nicht geregelt.

CoronaVO: Beruhen auf dem IfSG, können daher auch nur für Kranke gelten.

Grundsätzlich: Grundrechte können nur aufgrund eines Gesetzes, nicht aufgrund einer Verordnung eingeschränkt werden.

Aber: Die Mehrheit der Richter schaut Tagesschau und glaubt an die Gefährlich des Virusses und die Gefährlichkeit der "Coronaleugner", die nach ihrer Auffassung vermutlich Reichsbürger sind.

Und: So traurig es ist, das sagen zu müssen: Die Mehrheit der Richterinnen sind Frauen, die leider nur in Grenzen logisch und rechtstheoretisch denken, dafür aber um so moralischer sind.

Da Art 3 GG: Jeder Mensch ist vor Gericht gleich, in Deutschland nicht mehr gilt, sondern Gesinnungsrecht eingeführt wurde, kannst Du mit der Argumentation vor Gericht erfolgreich sein. Geschätzte Erfolgsquote: 10 %.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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