Juristische Argumentation
Lieber Zooschauer,
die Argumentationskette geht so:
Art. 1 GG gibt das Recht in Freiheit zu leben
Art. 19 Abs. 4 GG: Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Infektionsschutzgesetz: Gilt für Kranke, im Seuchenfall, Maßnahmen gegen Gesunde sind dort nicht geregelt.
CoronaVO: Beruhen auf dem IfSG, können daher auch nur für Kranke gelten.
Grundsätzlich: Grundrechte können nur aufgrund eines Gesetzes, nicht aufgrund einer Verordnung eingeschränkt werden.
Aber: Die Mehrheit der Richter schaut Tagesschau und glaubt an die Gefährlich des Virusses und die Gefährlichkeit der "Coronaleugner", die nach ihrer Auffassung vermutlich Reichsbürger sind.
Und: So traurig es ist, das sagen zu müssen: Die Mehrheit der Richterinnen sind Frauen, die leider nur in Grenzen logisch und rechtstheoretisch denken, dafür aber um so moralischer sind.
Da Art 3 GG: Jeder Mensch ist vor Gericht gleich, in Deutschland nicht mehr gilt, sondern Gesinnungsrecht eingeführt wurde, kannst Du mit der Argumentation vor Gericht erfolgreich sein. Geschätzte Erfolgsquote: 10 %.
Beste Grüsse
Rain
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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.