Karlsruhe: Auch Ehepaare müssen beim Spaziergang Maske tragen. Rechtliche Fragen

Zooschauer, Montag, 26.10.2020, 09:30 (vor 1272 Tagen)3663 Views

Hallo Foristen,

wenn Ehepaare in Karlsruhe im Freien die 1,50m Abstand nicht einhalten können, müssen sie eine Maske tragen. Selbst mit Wohlwollen kann man in dieser Vorschrift nicht mehr erkennen, dass es noch um Infektionsschutz geht. Denn dann müssten Ehepaare grundsätzlich separiert werden, dann wäre ja das gemeinsame Heim schon ein unkontrollierbarer Gefahrenort, vom Ehebett mal ganz zu schweigen.

Ich bin juristisch nicht genug ausgerüstet. Weiß jemand von euch auf die Schnelle, wie man hier juristisch gegen eine solche Vorgabe argumentieren kann?

Ich werde immer fassungsloser, was hier in wenigen Tagen schon wieder alles durchgepeitscht wird...


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