Andere Herangehensweise
Hi Jacques,
Den Neubau realisiert ein Totalunternehmer mit einer Pauschale. Der hat Wind bekommen, dass der Kunde gekündigt hat und verzögert nun die Arbeiten am Neubau. Der Totalunternehmer hat leider zu tief angeboten und liegt schätzungsweise 3 Mio. EUR mit seinen Einkäufen daneben. Sprich: er hat Scheixxe kalkuliert resp. der Markt lief gegen ihn. Also will er den Kunden indirekt erpressen und agiert mit Haken und Oesen um einen Verzug des Kunden anzumelden, erklärt daraufhin alle Terminpläne für ungültig und arbeitet mit Halbgas auf der Baustelle. Aber nicht wegen dem Verzug an sich...
Wenn man seine Geschäftspartner knebelt - und sei es auch eingeladen durch deren eigene Dummheit oder Fehler - muss man damit rechnen, daß das negative Auswirkungen auf die eigenen Ziele haben wird. Insbesondere wenn der Projektwert den dreifachen Unternehmenswert ausmacht, vielleicht eine fehlgeleitete Strategie.
Die Spekulation ist doch: möglicher Windfall aufgrund falscher Kalkulation des TU: 3 Mio
Maximales Risiko: 15 Mio Unternehmenswert, oder 9 Mio für Notbremse und Plan B.
Sieht mir nach keinem sinnvollen Risiko-Chancenverhältnis aus.
Daher: Plan A so nacharbeiten, dass sowohl für den TU die Sache zu einem runden Erfolg wird, als auch, dass für den Auftraggeber maximale Sicherheit gewährleistet wird - zb durch zusätzliche Resourcen, auch wenn die nochmal 1 Mio extra kosten. Setzt natürlich voraus, dass der TU überhaupt die nötige Qualifikation besitzt.
Anstatt zu versuchen, den TU irgendwie anders zu knebeln, wäre es vielleicht zielführender, ihn aktiv zu unterstützen und seine Fehler nicht zum eigenen Vorteil auszunutzen, sondern möglichst abzufedern. Das Streben muss auf den Erfolg, und nicht auf den Misserfolg abgestellt sein. Ob man dann auch sichernde Elemente der Variante 3 mit unterbringen kann, liegt am Verhandlungs- und Verkaufsgeschick.
Gruss,
mp
Variante 3
Dem TU wird angeboten, das Bauvorhaben weiter realisieren zu können, bietet ihm den Übergabetermin auf Ende August 21 an und bei erreichen des Termins zahlt man einen Bonus von 5 Mio. CHF. Das Durchgriffsrecht auf seine Subs wird vereinbart, zwecks Vertrauensbeweis. Sämtlich neue Fortlaufende Zahlung erfolgen auf ein Treuhandkonto, auf das der <TU keinen Zugriff mehr hat.
Wird im April 2021 ein bestimmter Zustand, gerichtlich festgestellt nicht erreicht, so wird eine Pönalzahlung von 5 Mio. zusätzlich fällig, die ab einer neuen Vereinbarung als Erfüllungsgarantie auf erste Anforderung garantiert wird.
Nun wird es besonders interessant:wie wägt ihr ab?
Für welche Variante würdet ihr euch entscheiden?
Grüsse