Problem ist erkannt aber nicht gebannt

bolte, Montag, 31.08.2020, 15:24 (vor 1977 Tagen) @ Lenz-Hannover1903 Views

Hallo,
in Hamburg bekommen die Beamten das Angebot sich wie die Angestellten im öffentlichen Dienst versichern zu lassen, in Berlin z.Z. ca. 15%. Gleich den Angestellten zahlt der Beamte und das jeweilige Bundesland die Hälfte zum Krankenkassenbeitrag, direkt mit seinem Gehalt verrechnet.

Dann erwirbt der Beamte das Recht sich bei einer gesetzlich anerkannten Krankenkasse zu versichern, einschließlich seiner nicht berufstätigen Frau und seine Kinder.

Dann allerdings ist der Beamte auch nicht mehr privat versichert. Wie erstrebenswert die vermeidlichen "Privilegien" in den Arztpraxen oder in den Krankenhäusern auch sein mögen und er kann dann selbstverständlich auch keine Beihilfe mehr beanspruchen.

Eine Regelung, die insbesondere jüngeren Beamten hier in Berlin angeboten werden soll. Wie es dazu in den anderen Bundesländern und bei den Bundesbeamten ausschaut weiß ich nicht. Und wie die Gegenrechnung dann aus der Sicht des zuständigen Finanzsenators aussieht, welches der beiden Modelle kostengünstiger ist, auch das weiß ich nicht.

Denn Beihilfe kann der Beamte nur im Krankheitsfall beanspruchen. Folglich braucht der Senat von Berlin auch nicht jeden Monat seinen halben Zuschuss wie bei den Angestellten zu bezahlen, egal ob der gesetzlich Versicherte ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt oder gesund ist.


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