Keine Geschäftsbank...
... notwendig! Die braucht man hier nur, um direkt die Kontonummer zu haben, wo man das schöne Geld gleich hinbuchen kann. Sonst müsste man das Konto des Schuldners erst umständlich bei der ZB einrichten.
Ausserdem will die GB sich noch eine Provision "verdienen".
Aber man braucht sie in diesem Prozess gar nicht mehr: Die eigentliche Prüfungs- & Haftungspufferwirkung zwischen dem Schuldner und der ZB fällt nämlich ganz analog zu dem Schweizer und dem Deutschen Modell komplett weg. Die Geschäftsbank ist jetzt nur noch durchreichender Posten. Den könnte man auch beim lokalen Bäcker einrichten, da kommen die meisten Leute ja auch mal vorbei. Aber dann würden sich doch einige wundern...
So bleibt ja alles so schön, wie es immer war. Nicht wahr!? Gaga Global Total.
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DS
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"Things usually work --- until they dont."