Wenn vom Grundbuch nur noch der Brennwert bleibt.
Guten Tag,
muss der Notar eine Menge x Gold als Bezahlung in den Kaufvertrag eintragen und im Grundbuch muss desgleichen eine Menge x Gold statt Geld stehen.
Ohne die Stützpfeiler der Macht kannst Du Dir den Weg zum Notar sparen und mit Deinem Grundbuchauszug den Kamin entfachen.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider