Vielleicht liest er gerade im Strafrecht nach?
§ 187 StGB, Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Das ist die Sachlage. Unter Berufung auf zwei von ihm in die Welt gesetzte Verleumdungen, die eine betrifft meine angebliche Verbindung zur Hausdurchsuchung bei Eichelburg, die andere meine angebliche Vorstrafe, hat dieser *Herr* versucht, meine Sperre und Löschung aller Beiträge zu erwirken.
Diese Hinweise gebe ich, um die Proportionen wiederherzustellen. Da ich nichts so sehr hasse, wie die staatlichen Strangulationsmaßnahmen auch noch in Internetforen, letzte Reservate der Redefreiheit zu tragen, will ich es dabei belassen.
Alleine mein Sinn für Sauberkeit verbietet es, mich mit diesem diesem in charakterlicher Hinsicht hochdefizitären Subjekt gemein zu machen, ihm in gleicher Münze heimzuzahlen und seine permanente Sperre zu fordern, obwohl ich dafür weit bessere Gründe hätte als er.
Tempranillo
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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).