Einfach nur das In-Verkehrbringen sowie vorsätzliche Verzehren geschächtetem Fleisches verbieten.

Dieter, Mittwoch, 12.09.2018, 14:57 (vor 2297 Tagen) @ D-Marker7062 Views

dazu noch die Genitalvestümmelung von Jungen und Mädchen als hohen Straftatbestand bestimmen und jede einzelne Moschee mit Bediensteten überwachen, also alle in Generalverdacht stellen, bis sie das Gegenteil beweisen.
Also nicht Moscheen verbieten, sie dann aber als politische Organisation einstufen und entspr. behandeln.

Gruß Dieter


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