Visitenkarten als Datenschutz-Falle - es wird langsam absurd ...
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„Bei strenger juristischer Auslegung kann man zu dem Schluss kommen, dass ein Unternehmen bei der Übergabe einer Visitenkarte direkt informieren muss, was es mit den Kontaktdaten machen wird“, sagte Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin für den Bereich Datenschutz und Sicherheit.
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"Möglicherweise erinnere sich jemand in einigen Jahren nicht mehr, dass er einst seine Visitenkarte überreichte. Bei einer Beschwerde des Geschäftspartners kann dies ein Unternehmen in Erklärungsnot bringen. Die Beweislastumkehr gehört zu den wesentlichen Neuerungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)."