Wie gewitzt, tapferes Schneiderlein,...
nur es gibt da durchaus einen Unterschied:
Im Falle des Kommentars sieht die Rechtslage ein Bleiberecht vor (freie Meinungsäußerung), im Falle des Einwanderers nicht (außer dem Recht auf Asyl kein Anspruch).
Gruß,
Naclador
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"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson