Welches Gesetz? Meinst du das NetzDG?
Hallo,
meinst du das NetzDG? Davon bin ich auch kein Freund. Ansonsten steht es dem Schaumkusshersteller selbstverständlich frei, sein Produkt so zu nennen, wie es ihm beliebt.
Gruß vom
Rybezahl.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.