Und so verankert man erfolgreich einen Staatstrojaner mittels Gesetztrojaner.

Prikopa, Montag, 03.07.2017, 00:35 (vor 2499 Tagen) @ FOX-NEWS2353 Views

Ein Fahrverbot als Strafe ist ja insofern i.O., als es ja nicht die Eignung
der Bestraften zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr (Führerschein als
Befähigungsnachweis) in Frage stellt, was bei einer Sufffahrt oder Raserei
ja anders wäre. Es ist so gesehen ein "Platzverweis" auf Zeit.

Vollkommen richtig, Fahrverbot ok, darüber braucht man ja wahrlich nicht zu diskutieren.
Und der mitgelieferte Nebenwirkungstext, der kleine Staatstrojaner, ist ja nicht die Rede wert.

So einfach geht das.


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