Der Müller soll sich nicht so aufregen.
Ein Fahrverbot als Strafe ist ja insofern i.O., als es ja nicht die Eignung der Bestraften zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr (Führerschein als Befähigungsnachweis) in Frage stellt, was bei einer Sufffahrt oder Raserei ja anders wäre. Es ist so gesehen ein "Platzverweis" auf Zeit.
Grüße