Und wo ist da jetzt der Widerspruch?

nereus, Dienstag, 14.03.2017, 11:18 (vor 2840 Tagen) @ Literaturhinweis3875 Views

@DT mokiert sich an dem Satz von Merkel: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt“. und bemängelt, daß nun auch der Gaukler sich diesen Unsinn zu eigen macht.

Da hier auch Ausländer und Diplomaten ohne deutsche Staatsangehörigkeit leben, hat sie eine bewuß diffuse Formulierung für Volk verwendet.
Natürlich mit voller Absicht, wenn man die taktischen Winkelzüge der Trojanerin kennt.

Du schreibst nun: Das kurze Gedächtnis des 'Gelben': Der Begriff 'Volk' in Staatsrechtslehre und Grundgesetz meint das DEUTSCHE Volk.

Ja, eben!
Genau das meint auch @DT, ohne es jedoch mit der Staatsrechtslehre begründet zu haben.

Wikipedia schreibt zum Thema: Nach deutschem Recht ist derjenige Staatsfremder oder Ausländer, der nicht Deutscher im Sinne von Artikel Art. 116 I des Grundgesetzes ist. Der Begriff „Deutscher“ umfasst nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern nach Art. 116 GG auch so genannte Statusdeutsche. Zurzeit sind das Spätaussiedler, denen noch keine Bescheinigung nach § 15 BVFG ausgestellt wurde. Auch bis zur Ausstellung der Bescheinigung (der Vorgang kann bis einige Monate dauern) gilt ein Spätaussiedler nicht als Staatsfremder, obwohl dieser in der Zeit nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausländer

In Artikel 116 des GG steht nun: (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

Das Gesetz unterscheidet also klar zwischen Deutschen bzw. deutscher Staatsangehörigkeit und Ausländern.
Abseits aller moralisierenden und kindischen Debatten ist diese Unterscheidung auch völlig unproblematisch.

Du selbst hast sogar auf die "Übertretung" verwiesen, in dem Du schriebst:
Frau Merkel ist Nicht-Juristin .. was sie keinesfalls entschuldigen kann, in der Tat hat sie eine Grenze übertreten. Sie kann ja auch nicht per 'Kanzlererlaß' Gesetze ändern, meint das aber so.

Quelle: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=429670

Wenn Merkel und Gauck nun weiterhin etwas anderes erzählen, dann widersprechen sie den gültigen Gesetzen und daher ist der Verweis, sich endlich mal mit diesen Gesetzen zu beschäftigen, mehr als nachvollziehbar.
Die Polemiik über das angeblich kurze Gedächtnis der Gelben erschließt sich mir in diesem Falle nicht.

mfG
nereus


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